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Steuerliche Verordnungen konkretisieren und ergänzen auf der Basis gesetzlicher Verordnungsermächtigungen Steuergesetze, indem sie deren praktische Anwendung regeln. Sie sollen damit für eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung der steuerlichen Vorschriften in der Verwaltungspraxis sorgen. Anders als Verwaltungsvorschriften binden sie neben der Finanzverwaltung auch Steuerpflichtige und die Rechtsprechung. Um die Vielzahl der steuerlichen Verordnungen mittels eines einzelnen Verfahrens an den aktuellen Stand des Steuerrechts anzupassen, werden aus Gründen der Verfahrenserleichterung (vergleichbar mit den regelmäßigen Jahressteuergesetzen) sogenannte Mantelverordnungen erlassen.
Zuletzt wurde die Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen am 19. Dezember 2022 erlassen (BGBl. I S. 2432). Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 04.08.2025 einen Referentenentwurf für eine Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (7. MantelVO) vorgelegt, die insbesondere in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung einige relevante Änderungen vornimmt.
Wesentliche Eckpunkte
Einführung einer Regelung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke, § 9b EStDV-E
Ergänzende Regelungen zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden, § 11c EStDV-E
Neufassung der Wertgrenzen für das Wahlrecht zur Behandlung von eigenbetrieblich genutzten Grundstücken von untergeordnetem Wert als Betriebsvermögen (§ 8 EStDV-E)
Bestimmungen zu den im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung über die Digitale LohnSchnittstelle zu übermittelnden Daten, § 4 Abs. 2a LStDV
Änderungen bei der Zuordnung von Dotationskapital für ausländische Versicherungsunternehmen mit inländischer Betriebsstätte, § 25 BsGaV-E
Zeitplan
Mit der Verkündung der 7. Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt ist bis Jahresende 2025 zu rechnen. Diese Übersicht stellt ausgewählte Inhalte der 7. MantelVO vor.
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