Der Rat der EU billigt die Abschaffung der Zollfreigrenze für kleine Pakete. Davon sind insbesondere E-Commerce Unternehmen betroffen. Ab Juli 2026 greift für voraussichtlich zwei Jahre eine Übergangslösung.
Angesichts der in den letzten Jahren stark zunehmenden Menge kleiner Pakete aus China hat der Rat der Europäischen Union am 11.02.2026 die Abschaffung der Zollfreigrenze unter 150 Euro endgültig gebilligt (vgl. EY-Steuernachricht vom 20.11.2025).
Übergangsweise gilt für kleine Pakete mit einem Wert von unter 150 Euro, die direkt an Verbraucher versandt werden, ein Pauschalzoll. Ab dem 01.07.2026 wird für solche Pakete ein Zoll von 3 Euro pro in dem Paket enthaltener Warenkategorie erhoben. Zur Verdeutlichung führt der Rat folgendes Beispiel an: Ein Paket, dass eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle beinhaltet, wird demnach mit 6 Euro verzollt (vgl. Pressemitteilung des Rates der EU vom 11.02.2026).
Sobald die neue Zolldatenplattform der EU, dessen Einführung für 2028 vorgesehen ist, in Betrieb ist, wird die Übergangsregelung durch normale Zölle ersetzt. Die Übergangslösung gilt bis zum 01.07.2028, kann aber gegebenenfalls verlängert werden.
Die Pressemitteilung vom 11.02.2026 steht Ihnen auf der Internetseite des Rates der EU zur Verfügung.
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