Am 13.11.2025 einigten sich die EU-Finanzminister im ECOFIN auf eine Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze. Bis 2026 soll eine Übergangslösung eingeführt werden.
Am 13.11.2025 sind die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) zu einer politischen Einigung auf die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro gekommen. Bislang wurden für Importe mit einem Warenwert unterhalb dieser Schwelle keine Zölle erhoben.
Der Rat hat sich zudem verpflichtet, in 2026 schnellstmöglich eine Übergangslösung zur Erhebung von Zöllen auf Waren unter 150 Euro einzuführen. Diese Regelung soll gelten, bis der geplante „EU Customs Data Hub“ in Betrieb geht. Dabei handelt es sich um eine zentrale Plattform, die den Zollbehörden einen Überblick über Lieferketten und Warenbewegung geben soll. Die Einführung ist für 2028 vorgesehen.
Die Abschaffung der Freigrenze war ursprünglich Teil des Reformpakets des Unionszollkodex (UCC) (vgl. EY-Steuernachricht vom 25.03.2023). Das Paket wurde jedoch bislang nicht vollständig verabschiedet. Es beinhaltet auch ein sog. „duty bucketing system“, in dem Waren in einheitliche Zollsatzgruppen eingeteilt werden sollen. Inwiefern diese Pläne wieder aufgegriffen werden, bleibt offen.
Bereits im Februar 2025 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung zum Thema E-Commerce, in der auch eine mögliche Bearbeitungsgebühr für den Online-Handel thematisiert wurde. Betroffene E-Commerce-Unternehmen sollten daher die Entwicklung des Übergangssystems genau verfolgen.