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Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des MLI-Umsetzungsgesetzes beschlossen und damit den Grundstein für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Multilateralen Instruments (MLI) gelegt.
Das Änderungsgesetz ergänzt das MLI‑Umsetzungsgesetz vom 27.11.2020 um weitere 62 Doppelbesteuerungsabkommen, die bislang nicht dem BEPS‑Mindeststandard entsprechen. Die Aufnahme dieser DBA stellt den ersten Schritt im deutschen zweistufigen Umsetzungsverfahren dar. In diesem werden zunächst im MLI‑Umsetzungsgesetz jene Steuerabkommen benannt, die grundsätzlich unter das MLI fallen sollen. In einem zweiten Schritt konkretisiert das BEPS‑MLI‑Anwendungsgesetz die Modifikationen im nationalen Recht.
Durch diesen „deutschen Sonderweg“ ist damit zu rechnen, dass das MLI frühestens ab dem 01.01.2027 auf die neu hinzukommenden DBA Anwendung findet. Welche konkreten Auswirkungen sich dabei für jedes einzelne Abkommen ergeben, hängt zudem davon ab, ob der jeweilige Vertragsstaat das DBA ebenfalls bei der OECD für das MLI notifiziert hat und welche Wahlentscheidungen er im Rahmen des MLI getroffen hat (vgl. EY-Steuernachricht vom 16.10.2025). Nach dem Bundestagsbeschluss vom 26.03.2026 wird der Bundesrat dem Gesetz voraussichtlich am 08.05.2026 zustimmen.
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