BMF forciert Umdenken beim Multilateralen Instrument

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Das BMF will den Weg dafür frei machen 62 weitere Doppelbesteuerungsabkommen, welche derzeit nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprechen, in das Multilaterale Instrument der OECD aufzunehmen. Ziel ist es, die Voraussetzung für eine Modifikation auf multilateralem Weg durch das BEPS-MLI zu schaffen.

Nachdem das Bundesfinanzministerium erst im Juni 2025 den Prozess zur Anwendung des BEPS-MLI mit der Einreichung der verbleibenden Notifikationen zu einem vorläufigen Abschluss gebracht hat (vgl. EY-Steuernachricht vom 09.07.2025), schafft ein nun veröffentlichter Referentenentwurf die Möglichkeit, 62 weitere Doppelbesteuerungsabkommen auf den BEPS-Mindeststandard zu heben. Mit dem Entwurf stiege die Zahl der von Deutschland zum MLI gemeldeten DBA auf 76, darunter die DBA mit den USA, China und Indien. Dabei hat sich das BMF entschieden, auch die derzeit ausgesetzten DBA mit Russland und Belarus (vgl. EY-Steuernachricht vom 06.02.2025) in den Referentenentwurf aufzunehmen.

Auch für die neu hinzugekommenen DBA ist von deutscher Seite ein zweistufiges Umsetzungsverfahren notwendig, bevor das MLI für diese Wirkung entfalten kann. Sobald das nationale Gesetzgebungsverfahren zum vorliegenden Änderungsgesetz abgeschlossen ist, kann die Bundesregierung die Ratifizierungsunterlagen zum MLI bei der OECD entsprechend erweitern. Bevor die Änderungen tatsächlich wirksam werden, bedarf es jedoch der zusätzlichen Anpassung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes. In diesem müssen die Modifikationen, die sich unter Berücksichtigung der MLI-Wahloptionen Deutschlands und des jeweiligen Vertragspartners für die erfassten DBA ergeben, spezifiziert werden. Daher wird das MLI voraussichtlich nicht vor dem 01.01.2027, ggf. auch erst später, auf die neu hinzukommenden DBA anwendbar sein. Zusätzlich hängen die konkreten MLI-Auswirkungen auf jedes DBA davon ab, ob die jeweiligen Staaten das DBA ebenfalls bei der OECD für das MLI angemeldet haben und welche der Wahlentscheidungen die anderen Staaten getroffen haben.

Der Volltext des Referentenentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Referentenentwurf kommen Sie hier.