BEPS-MLI: Deutschland notifiziert noch fehlende DBA mit Japan und Tschechien

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Der Prozess zur Umsetzung und Anwendung des Multilateralen Instruments (MLI) hatte vor mehr als acht Jahren mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Übereinkommens durch die damalige Bundesregierung begonnen. Nun erfolgten die letzten beiden, bis dato noch ausstehenden Notifikationen bei der OECD für die Anwendung des MLI auf die im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz vorgesehenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Der sich seit mehreren Jahren hinziehende Prozess um die Umsetzung des MLI kommt zu einem vorläufigen Abschluss. Die beiden verbleibenden Notifikationen, damit das MLI aus deutscher Sicht auch auf die DBA mit Japan und Tschechien anzuwenden ist, hat das BMF am 01.06.2025 bei der OECD eingereicht. Die damit verbundenen DBA-Modifikationen sind somit ab dem 01.01.2026 anzuwenden. 

Das am 22.06.2024 in Kraft getretene BEPS-Anwendungsgesetz sah die Umsetzung der abkommensbezogenen BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in insgesamt neun Doppelbesteuerungsabkommen vor (vgl. EY-Steuernachricht v. 15.02.2024).  Zusätzlich war für die Umsetzung je DBA eine Notifizierung bei der OECD erforderlich. Für sieben der neun Länder erfolgte diese Notifikation bereits am 02.10.2024 und die vorgesehenen DBA-Modifikationen sind für diese bereits seit dem 01.01.2025 anwendbar (vgl. EY-Steuernachricht v. 21.11.2024). 

Zum besseren Verständnis der Änderungen hat das BMF sogenannte synthetisierte Fassungen der betroffenen DBAs auf seiner Internetseite veröffentlicht. In diesen sind die anzuwendenden MLI-Artikel direkt an der entsprechenden Stelle eingebettet.