Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Laut einer Bekanntmachung des BMF hat die Bundesregierung das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belarus mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesetzt.
Nachdem die Republik Belarus einzelne Vorschriften des DBA vom 30.09.2005 zum 01.06.2024 ausgesetzt hatte, hat die Bundesregierung am 30.12.2024 mit der Notifikation an Belarus reagiert, dass das DBA mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesetzt wird. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass Belarus einer Aufforderung zur Rückgängigmachung der Teilaussetzung nicht nachgekommen sei und hierin ein wesentlicher Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention zu sehen sei. Für den Fall, dass die Republik Belarus die Teilaussetzung rückgängig machen sollte, kündigt die Bundesregierung an, zu prüfen, ob die Aussetzung des DBA aufgehoben werden kann.
Der Volltext der Bekanntmachung steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen.