DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten endet zum 31.12.2021

Das BMF weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass das derzeit geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 01.07.2010 zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht verlängert wird.

Das DBA tritt nach seinem Art. 30 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 29 Abs. 2 1. HS am 31.12.2021 außer Kraft, sofern nicht beide Vertragsstaaten einer Verlängerung zustimmen und sich gegenseitig schriftlich auf diplomatischem Weg bis zum 30.06.2021 unterrichtet haben, dass die innerstaatlichen Erfordernisse für eine Verlängerung um weitere zehn Jahre erfüllt sind.

Laut einer Mitteilung auf der Homepage des BMF wurden am 14.06.2021 die Vereinigten Arabischen Emirate auf diplomatischem Weg darüber informiert, dass eine solche Verlängerung von deutscher Seite nicht beabsichtigt ist.