EY-Stellungnahme zur Sanierungsklausel des § 8c KStG

Wie berichtet veröffentlichte das BMF Ende März einen Entwurf zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG. In diesem legt das BMF erstmals seine Sicht zu deren Anwendung dar. Auch EY nutzte die vom BMF eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme. 

Am 24.03.2025 veröffentlichte das BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG. In dem Entwurf führt das BMF erstmals seine Auffassung zur Anwendung der Sanierungsklausel aus und äußert sich u.a. detailliert zu den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen. Dabei stimmt der Entwurf des BMF-Schreibens in weiten Teilen mit der Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2018 zur Anwendung der Sanierungsklausel überein (vgl. EY-Steuernachricht vom 27.03.2025). 

Den Verbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf gegeben. Auch EY nahm diese Möglichkeit wahr und bezog insbesondere zu der Berücksichtigung der Besonderheiten einer Organschaft innerhalb der Sanierungsklausel und der Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen Stellung.


Stellungnahme