Formale Annahme der DAC9-Richtlinie

Der Rat der Europäischen Union hat am 14.04.2025 die Änderung der EU-Amtshilferichtlinie zur Einführung eines automatischen Informationsaustausches zur globalen Mindeststeuer (DAC9) formal angenommen. Die Richtlinie muss nun bis 31.12.2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Nachdem die EU-Kommission den Entwurf der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich (Richtlinie 2011/16/EU, „DAC9“) am 28.10.2024 veröffentlichte (vgl. EY-Steuernachricht vom 31.10.2024), hat nun am 14.04.2025 der Rat der Europäischen Union einstimmig die überarbeitete Fassung der Richtlinie formal angenommen. Zuvor wurde am 11.04.2025 eine politische Einigung erzielt.

Die OECD hatte für den Mindeststeuer-Bericht eine Standardvorlage, den sog. GloBE Information Return (GIR) entwickelt und am 15.01.2025 veröffentlicht. Dieser Bericht ist in der Regel nur von der obersten Muttergesellschaft einer Konzerngruppe jährlich zu erstellen und einzureichen. Über die DAC9 werden die darin enthaltenen Informationen künftig unter den betroffenen Mitgliedstaaten ausgetauscht. 

Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Alle Mitgliedstaaten müssen die neuen Regelungen grundsätzlich bis spätestens 31.12.2025 in nationales Recht umsetzen. Der erste GIR bzw. Mindeststeuer-Bericht für Unternehmensgruppen mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr ist dann bis spätestens 30.06.2026 abzugeben.