EU-Kommission veröffentlicht Entwurf der DAC 9 - Richtlinie

Die EU-Kommission hat am 28.10.2024 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung veröffentlicht. Ziel der Anpassungen soll sein, den Unternehmen die Erfüllung ihrer Meldepflichten im Rahmen der Pillar 2-Richtlinie zu erleichtern.

Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) legt die Regeln und Verfahren fest, nach denen die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten miteinander kooperieren. Dadurch wird ein harmonisierter Rahmen geschaffen, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, sich gegenseitig durch den Austausch von Informationen und andere Formen der erweiterten Zusammenarbeit zu unterstützen. Sie wird in regelmäßigen Abständen angepasst und aktualisiert.

Der Entwurf der neunten Änderungsrichtlinie (DAC 9) umfasst Regelungen zur Erfüllung der Meldepflichten im Rahmen der EU-Richtlinie 2022/2523 zur Umsetzung der Mindeststeuer (Pillar 2). 

Diese umfassen u.a. die Standardisierung der Berichterstattung zur Mindeststeuer, um Steuerverwaltungen eine bessere Risikoanalyse und Beurteilung der Steuerpflicht einzelner Geschäftseinheiten zu ermöglichen. Die OECD hatte hierzu bereits eine Standardvorlage entwickelt, der sog. GloBE Information Return (GIR). Mit dem Entwurf der DAC 9 wird der GIR in EU-Recht umgesetzt. Ferner schafft der nunmehr vorgesehene neu eingeführte automatisierte Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten den Rahmen für den in Art. 44 Abs. 3 der EU-Richtlinie (Pillar 2) geregelten Verzicht auf eine mehrfache Abgabepflicht des GIR.

Meldepflichtige Unternehmen müssen den GIR bzw. Mindeststeuer-Bericht innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einreichen (Ausnahme Erstjahr: 18 Monate). Damit ist der erste GIR bzw. Mindeststeuer-Bericht für Unternehmensgruppen mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr bis zum 30.06.2026 abzugeben.

Für den Informationsaustausch mit Staaten außerhalb der EU müssten die Mitgliedstaaten entsprechende internationale Abkommen unterzeichnen. Eine Unterzeichnung solcher Abkommen durch die EU in Vertretung ihrer Mitgliedstaaten ist nicht Teil des Vorschlags. Zur Annahme der Änderungsrichtlinie bedarf es der einstimmigen Einigung aller 27 EU-Mitgliedstaaten.

Der Volltext des Vorschlages zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC 9) steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.

Direkt zum Volltext des Vorschlages kommen Sie hier.