Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) unterscheidet sich in einer Reihe von Details vom vorherigen Referentenentwurf. Einen Überblick über den aktuellen Stand bietet die EY-Gesetzgebungsübersicht.
Das am 05.06.2024 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte JStG 2024 (vgl. EY-Steuernachricht vom 06.06.2024) umfasst mit Begründung insgesamt 45 Artikel auf 248 Seiten. Im Vergleich zum Referentenentwurf vom 17.05.2024 (vgl. EY-Steuernachricht vom 23.05.2024) ergänzt die aktuelle Fassung des JStG u.a. einen besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstab für Betreiber von Energiespeicheranlagen, Detailänderungen bei der gewerbesteuerlichen Behandlung von passiven Betriebsstätteneinkünften und eine Ausweitung der sog. Wohn-Gemeinnützigkeit.
Einen umfassenden Überblick über die unternehmensrelevanten Bereiche des JStG 2024 bietet die EY-Gesetzgebungsübersicht.
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