Update: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz und Jahressteuergesetz 2024

Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 29.10.2024 tritt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wie geplant in Kraft. Das Jahressteuergesetz 2024 befindet sich wie berichtet auf dem Weg in den Bundesrat, der es am 22.11.2024 auf der Tagesordnung hat. Die Zustimmung der Länder gilt dabei auch hier als wahrscheinlich.  

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist im Bundesgesetzblatt vom 29.10.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323) verkündet worden. Es enthät u.a. umfangreiche Änderungen in der Verrechnungspreisdokumentation und eine Verlängerung der Geltungsdauer von Freistellungsbescheinigungen bei der Kapitalertragsteuer. 

Wesentliche Änderungen können Sie der nachfolgenden EY-Übersicht entnehmen.

Gesetzgebungsübersicht BEG IV

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) befindet sich wie berichtet auf dem Weg in den Bundesrat (vgl. EY-Steuernachricht vom 24.10.2024). 

Wesentliche Änderungen des JStG 2024 können Sie der nachfolgenden EY-Übersicht (Stand Bundestagsbeschluss vom 18.10.2024) entnehmen.

Gesetzgebungsübersicht JStG 2024