Weiterhin keine Einigung auf EU-Richtlinie zur Umsetzung von Pillar 2

Beim Treffen der EU-Finanzminister (ECOFIN) am 05.04.2022 stand erneut eine politische Einigung über den Richtlinienentwurf zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) auf der Agenda. Die notwendige Einstimmigkeit konnte trotz eines weiteren Kompromissvorschlags nicht erzielt werden. 

Für den ECOFIN am 05.04.2022 wurden die bei der letzten Sitzung am 15.03.2022 von Seiten einiger Mitgliedstaaten erhobenen Einwände in einem neuen Kompromisstext aufgegriffen. Der aktuelle Richtlinienentwurf enthält – neben allen Neuregelungen des Kompromisstextes vom 15.03.2022 – eine erweiterte fakultative Übergangsbestimmung. Demnach soll die Option zur weiteren Verschiebung der Anwendung von Income Inclusion Rule (IIR) und Undertaxed Payments Rule (UTPR) nunmehr bis zu 6 Jahre ab dem 31.12.2023 und für Mitgliedstaaten mit maximal 12 obersten Muttergesellschaften im Anwendungsbereich (zuvor 10) gelten.

Bis auf Polen stimmten alle Mitgliedstaaten dem aktuellen Kompromissvorschlag zu. Die notwendige Einstimmigkeit konnte bei dem Treffen damit nicht erreicht werden. Polen begründet die Zustimmungsverweigerung mit der fehlenden rechtlichen Bindung einer Verknüpfung des Inkrafttretens von Pillar 1 und Pillar 2. Die bereits im ECOFIN am 15.03.2022 vorgesehene ergänzende Erklärung des Rates, den Umsetzungszeitplan von Pillar 1 auf OECD Ebene ausdrücklich zu unterstützen, vermochte Polen nicht von seiner Forderung abzubringen.

In der anschließenden Pressekonferenz äußerte der französische Ratsvorsitzende Bruno Le Maire sein Unverständnis über die Entscheidung Polens. Er bekräftigte, dass die politische Einigung über den Richtlinienentwurf auf die Tagesordnung des nächsten ECOFIN am 24.05.2022 gesetzt wird und eine Einigung weiterhin hohe Priorität habe. Gleichzeitig äußerte Le Maire Bedenken an der Erfüllbarkeit der Forderung Polens.

Der Kompromisstext ist auf der Seite des EU-Rats einzusehen.

Direkt zum Kompromisstext kommen Sie hier.

 

Weitere Publikationen von EY
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen. 

Sind Sie schon registriert? Dann können Sie hier Ihre Präferenzen anpassen.