Nach dem Amtsantritt der neuen Regierung beginnt die Umsetzungsphase. Noch im Jahr 2025 dürfte mit der Einführung einer degressiven AfA für die Jahre 2025 bis 2027 und wohl auch mit der gesetzlichen Festschreibung der Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten ab dem 01.01.2028 zu rechnen sein. Die Leserinnen und Leser des EY eNewsletter Tax haben aus dem Blickwinkel der Steuerpraktiker einen kritischen Blick auf diese und andere steuerpolitische Ankündigungen der Koalitionäre geworfen.
Dafür haben rund 200 Teilnehmer in einer Umfrage die im Bereich der Unternehmensbesteuerung im Koalitionsvertrag enthaltene Punkte nach dem Schulnotensystem bewertet. Dabei zeigen sie sich recht kritisch. Die Senkung der Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte wird zwar wohlwollend, aber ohne Begeisterung mit einer 3+ aufgenommen. Der Grund für die Zurückhaltung könnte in der zeitverzögerten Umsetzung liegen, deren Bewertung mit 4,6 sogar fast im mangelhaften Bereich liegt. Die degressive AfA erhält ein Befriedigend, die Befristung bis Ende 2027 nur eine wenig schmeichelhafte 4+. Etwas besser, im Bereich 2-3, schneiden die verbesserte Forschungszulage und die Einführung einer Selbstveranlagung ab. Die Ausweitung der rechtsformneutralen Besteuerung erhält eine 3, die Maßnahmen gegen Gewerbesteueroasen liegen zwischen 3 und 4.
Offensichtlich wird, dass sich die Steuerexperten durchaus noch weitergehende steuerliche Reformen vorstellen könnten. Zusätzlich abgefragte Verbesserungsoptionen erhalten gute Bewertungen. Ihre Berücksichtigung hätte vermutlich die Gesamtbewertung des Steuerteils des Koalitionsvertrags spürbar nach oben gezogen. Der Hauptwunsch der Umfrageteilnehmer besteht eindeutig in einem deutlich stärkeren Bürokratieabbau. Die Forderung nach weniger Bürokratie liegt als einzige in Reichweite einer 1er-Bewertung. Zum gleichen Ergebnis war bereits im Sommer 2024 die EY-Umfrage zu den Ergebnissen der BMF-Expertenkommissionen gekommen (zu den Ergebnissen der damaligen EY-Umfrage gelangen Sie hier).
Die zweite Position unter den Zusatzwünschen nimmt der Solidaritätszuschlag ein, dessen Abschaffung mit einer 2 als „wichtig“ bewertet wird. Mögliche Erleichterungen bei Umwandlungen, die Anhebung der GWG-Grenze, Verbesserungen bei der Verlustverrechnung und Reformmaßnahmen bei der Gewerbesteuer folgen aber dicht dahinter.