Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten konnte in der letzten Woche Einigkeit über den Vorschlag zur Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) gefunden werden. Fast zeitgleich präsentiert die OECD ihr Crypto-Asses Reporting Framework (CARF).
In den Kryptobereich wird weitere Regulatorik einziehen. Bereits seit September 2020 wird eine Verordnung über Märkte im Kryptobereich auf europäischer Ebene diskutiert. Die langwierigen Verhandlungen über den präzisen Wortlaut des Verordnungsvorschlags scheinen nun abgeschlossen (Vorschlag vom 05.10.2022). Das Europäische Parlament muss den Vorschlag noch annehmen. Die Verordnung könnte dann zur Mitte des Jahres 2024 anwendbar werden.
Die MiCA-Verordnung ist die erste ihrer Art weltweit. Sie soll für Krypto-Emittenten und Krypto-Assets-Dienstleister (CASP) in allen Mitgliedstatten der EU, inklusive den EWR-Staaten gelten. Sie verfolgt das Ziel, Klarheit für Unternehmen, Kunden, Regulierungsbehörden und andere Beteiligte zu schaffen, die sich mit Produkten und Dienstleistungen im Kryptobereich befassen. Darüber hinaus soll die Verordnung die finanzielle Stabilität der Märkte gewährleisten und sowohl Verbraucher als auch professionelle Anleger vor verschiedenen Risiken schützen.
Auch die OECD ist im Kryptobereich nicht untätig. Nachdem sie im März 2022 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zu einem CARF aufgerufen hat, legte sie am 10.10.2022 die finale Version des CARF vor. Daneben werden korrespondierende Änderungen zum Common Reporting Standard (CRS) vorgeschlagen. Es ist davon auszugehen, dass diese Musterregelungen der OECD sich in weiten Teilen mit der für Ende Oktober angekündigten DAC8 der EU decken wird.
Inhaltlich schlägt die OECD ein eng an den CRS angelehntes Meldesystem für Kryptowerte vor. Sie stellt ein neues Rahmenkonzept, bestehend aus Musterregelungen und einem Musterkommentar für Kryptowerte vor. Das Rahmenkonzept trifft grundsätzlich alle Kryptowerte. Jedoch werden Tokens, die nicht als Investition gehalten werden, virtuelle Währungen von Zentralbanken (CBDC) und spezifisches e-Geld ausgenommen. Die letzten beiden Kategorien werden jedoch in den Rahmen des CRS aufgenommen. Wohingegen das CRS vorsieht, dass zu Stichtagen Bestände von Konten im Rahmen des internationalen Austauschs ausgetauscht werden, sieht das CARF einen transaktionalen Austausch vor. Als relevante Transaktionen sieht das CARF den Tausch zwischen relevanten Kryptowerten und Fiatgeld, den Tausch zwischen verschiedenen Kryptowerten und Übertragungen (einschließlich meldepflichtiger Zahlungen im Einzelhandel) von relevanten Kryptowerten an. Für Zahlungen im Einzelhandel ist jedoch ein Schwellenwert von 50.000 USD vorgesehen.
Konkrete Schritte zu einer Implementierung schlägt die OECD noch nicht vor. Sie arbeitet derzeit an einem Umsetzungspaket, um eine einheitliche nationale und internationale Anwendung des CARF zu ermöglichen.
Den Volltext des Vorschlags zur MiCA-Verordnung steht Ihnen auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zur Verfügung.
Direkt zum Vorschlag der MiCA-Verordnung kommen Sie hier.
Der Volltext des CARF steht Ihnen auf der Internetseite der OECD zur Verfügung.
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