Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Arbeitgeber mit grenzüberschreitend mobilen Mitarbeitenden könnte das geplante System zu spürbaren Erleichterungen führen: weniger Doppelstrukturen, klarere Datenanforderungen und ein stärker digitalisierter Meldeprozess. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass nationale Besonderheiten kurzfristig vollständig entfallen. Da die Teilnahme der Mitgliedstaaten freiwillig bleibt, können Unternehmen zumindest in einer Übergangsphase weiterhin mit unterschiedlichen Meldewegen und länderspezifischen Anforderungen konfrontiert sein. Offen bleibt zudem, in welchem Umfang einzelne Mitgliedstaaten das gemeinsame Verfahren tatsächlich nutzen werden oder ob sie weiterhin an eigenen Datenerhebungen und nationalen Prozessschritten festhalten.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, wie ihre bestehenden Entsende- und Business-Travel-Prozesse aufgestellt sind. Welche Daten werden bereits zentral erfasst? Welche Teams sind in die Prüfung und Vorbereitung von Entsendemeldungen eingebunden? Und wie lassen sich HR-, Payroll-, Mobility- und Compliance-Prozesse künftig effizienter verzahnen? Ein verlässlicher und praxistauglicher Überblick über länderspezifische Anforderungen bleibt auch bei zunehmender Digitalisierung ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Einordnung
Aus EY-Sicht ist die aktuelle Initiative zwar ein wichtiger Schritt in Richtung weiterer Digitalisierung und Harmonisierung der Entsendemeldungen, jedoch nicht die erste Anstrengung in diese Richtung. Kurz- bis mittelfristig ist daher unseres Erachtens keine grundlegende Neuordnung der bestehenden Meldeprozesse zu erwarten. Veränderungen dürften vor allem in kleineren EU-Mitgliedstaaten realistisch sein, die bislang noch keine langjährig etablierten nationalen Portale oder umfassenden Erfahrungen mit eigenen digitalen Meldesystemen haben. In den großen und etablierten Ländern wie Frankreich, Belgien oder Österreich ist hingegen davon auszugehen, dass bestehende Systeme und nationale Besonderheiten bleiben werden.