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Immigration Newsflash: Indien, Katar, Malaysia, Südafrika 

Indien: 180-Tage-Grenze verschärft und Klarstellung zur Registrierungspflicht von in Indien geborenen Kindern

Verschärfte 180-Tage-Grenze

Personen, die mit einem Visum eingereist sind, müssen sich beim Foreigners Regional Registration Office registrieren, wenn sie sich länger als 180 Tage in Indien aufhalten. Bisher musste dies innerhalb von 14 Tagen nach Überschreiten der 180 Tage geschehen. Nun ist die Registrierung bereits vor Erreichen der zeitlichen Grenze verpflichtend. Außerdem soll eine Verlängerung des Aufenthalts nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände möglich sein.  

Wichtig: Bestimmte Visa erfordern eine Registrierung innerhalb von 14 Tagen nach Einreise. Diese Pflicht gilt vorrangig.

In Indien geborene Kinder mit einem indischen Elternteil

Außerdem wurde klargestellt, dass die Registrierungspflicht für ein in Indien geborenes Kind ausländischer Eltern nicht gilt, wenn ein Elternteil die indische Staatsbürgerschaft hat und auch das Kind die indische Staatsbürgerschaft erhalten soll. Wenn das Kind während seines Aufenthalts in Indien eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt, muss ein Elternteil die Behörden innerhalb von 30 Tagen darüber informieren.  

Katar: Automatische Verlängerung von Visa aufgehoben

Mit Wirkung vom 28.02.2026 hatte Katar eine automatische Verlängerung für alle (beinahe) ausgelaufenen Visa eingeführt. Diese automatische Verlängerung wurde mit Wirkung vom 07.06.2026 aufgehoben. Damit gelten nun wieder die regulären Vorgaben im Hinblick auf Geltungsdauer, Verlängerung und eventuelle Gebühren für Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer. 

Darüber hinaus müssen seit dem 14.07.2026 Personen, deren Aufenthaltserlaubnis zurückgezogen wurde, innerhalb von 14 Tagen (bisher 30 Tage) das Land verlassen.

Malaysia: Energischeres Vorgehen gegen missbräuchliche Verwendung von Visa und nicht erlaubte geschäftliche Aktivitäten

Die malaysische Regierung will noch energischer gegen die missbräuchliche Verwendung von Visa und nicht erlaubte geschäftliche Aktivitäten vorgehen als bisher. Zu diesem Zweck sollen mehrere staatliche Behörden gemeinsam die Einhaltung der geltenden Vorgaben sicherstellen. Betroffen ist unter anderem die unerlaubte Tätigkeit unter Kurzzeitvisa wie etwa dem Touristenvisum. Dafür werden verstärkt digitale Hilfsmittel wie beispielsweise KI eingesetzt. Zudem ist bei Verstößen mit strengeren Sanktionen zu rechnen. 

Potenziell betroffene Arbeitgeber sollten diese neue Entwicklung berücksichtigen und insbesondere ihre in Malaysia eingesetzten Beschäftigten entsprechend informieren. Dabei empfiehlt es sich, auch Sachverhalte wie Workation im Blick zu haben. 

Südafrika: Online-Erklärung vor Ein- oder Ausreise

Wer nach Südafrika ein- oder von dort ausreist, muss seit 1. Juli alle zollrechtlich relevanten Gegenstände (insbesondere Güter und Währungen) online erklären. Die südafrikanische Steuerbehörde empfiehlt, die Erklärung schon vor Reiseantritt abzugeben, etwa auf ihrem „Customs Online Traveller Declaration“-Portal“ oder über einen anderen von der Behörde anerkannten Kanal. Andernfalls kann es zu Verzögerungen oder zusätzlichen Formalitäten kommen. 

Arbeitgeber sollten ihre international mobilen Beschäftigten über die Neuerung informieren und ihre Reiserichtlinien und eventuelle Reisechecklisten aktualisieren.

Autorinnen: Ursula Beste, Martina Unrau


Autorin: Ursula Beste