Philippinen
Zum 10.02.2025 haben die Philippinen die Regelungen zu Arbeitsgenehmigungen in wesentlichen Punkten geändert:
Anträge auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung
Bevor Arbeitgeber eine Arbeitsgenehmigung für einen ausländischen Mitarbeiter beantragen können, müssen sie jetzt die betreffende Stelle nicht nur wie bisher in einer Zeitung ausschreiben, sondern zusätzlich auf dem Jobportal des philippinischen Arbeitsministeriums und bei einem der lokal zuständigen Arbeitsämter (Public Employment Service Office bzw. Job Placement Office). Der Antrag kann nun auch außerhalb des Landes gestellt werden. Er ist innerhalb von 15 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrags oder mindestens 15 Tage vor Antritt der Position einzureichen.
Antrags- und Mitteilungspflichten während der Ausübung der Tätigkeit
Ausländische Arbeitnehmer dürfen nun mehr als eine Position beim gleichen Arbeitgeber oder Arbeitgebern der gleichen Unternehmensgruppe besetzen. Hierfür ist ein entsprechender beglaubigter Antrag bei der philippinischen Behörde erforderlich. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer, Änderungen der Beschäftigungssituation innerhalb von zehn Kalendertagen ab deren Eintritt zu melden. Die philippinischen Behörden können nun (neben anderen bestehenden Sanktionsmöglichkeiten) Visa aufheben, wenn der Antragsteller oder der Arbeitnehmer relevante Vorgaben verletzen.
Schweiz: neue Plattform für die Meldung kurzfristiger Erwerbstätigkeit
Wenn Arbeitgeber Beschäftigte aus der EU, der EFTA oder dem UK kurzfristig (bis zu 90 Tage im Kalenderjahr) einsetzen, ist zwar keine Arbeitsbewilligung erforderlich, jedoch eine Meldung. Diese Meldung kann seit dem 17.03.2025 nur noch über EasyGov.swiss erfolgen. Um eine Meldung vornehmen zu können, müssen Arbeitgeber eine Identifikationsnummer beantragen und ein Unternehmensprofil erstellen. Dies kann mehrere Wochen beanspruchen. Während der Übergangsphase sind daher Verzögerungen zu erwarten. Die Meldung kurzfristiger Arbeitseinsätze in der Schweiz sollte vorerst frühzeitiger als bisher angestoßen werden.
Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Martina Unrau, Jens Goldstein