Die Senkung des Beitragssatzes ab zwei Kindern gilt nur, solange die zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. Sobald nur noch ein bzw. kein Kind mehr unter der Altersgrenze liegt, bleibt es beim Abschlag von 0,6 Prozentpunkten und damit einem Beitragssatz von künftig insgesamt 3,6 Prozent.
Ab wann greift die Entlastung für Eltern mit mehr als einem Kind?
Das Gesetz unterscheidet hier danach, wann das Kind geboren und wann der Nachweis erbracht wurde:
- Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 geboren werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt.
- Wenn das Kind ab dem 01.07.2025 geboren wird und der Nachweis innerhalb von drei Monaten nach der Geburt erbracht wird, wirkt er ab Beginn des Geburtsmonats, ansonsten ab dem Monat nach Nachweiserbringung.
Vereinfachtes Nachweisverfahren läuft aus
Bis zum 30.06.2025 gilt noch das vereinfachte Nachweisverfahren. Bis dahin ist es ausreichend, wenn die Arbeitnehmer ihre unter 25-jährigen Kinder dem Arbeitgeber mitteilen, sofern sie von ihm dazu aufgefordert werden. Auf die Vorlage und Prüfung konkreter Nachweise kann zunächst verzichtet werden. Ab dem 01.07.2025 müssen die Arbeitgeber bzw. die beitragsabführenden Stellen die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder überprüfen.
Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats steht noch aus
Die Erhöhung des Beitragssatzes muss noch vom Bundestag und vom Bundesrat gebilligt werden. Die Erhöhung ist nicht unumstritten. Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung steht noch aus, ist aber aufgrund des demografischen Wandels und gestiegener Kosten dringend erforderlich.