Man looking out the window in thought.

Regierung will Reform der Altersvorsorge noch 2026 umsetzen

Die Bundesregierung will alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission noch bis Ende 2026 in einem Gesetzespaket umsetzen. Durch die Reform soll mittelfristig der Beitragssatz in der Rentenversicherung sinken und sich das Gesamtniveau der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge) erhöhen. Als Zielgröße für eine Altersversorgung, die den Lebensstandard sichert, nennt die Kommission für Durchschnittsverdienende eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern. Das bedeutet, man erhält im Ruhestand mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Hierzu soll insbesondere die gesetzliche Rente um eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden. Viele Vorschläge der Kommission haben direkte Konsequenzen für Arbeitgeber. 

Vergleich mit anderen OECD-Staaten

Während der deutsche Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nahezu dem OECD-Durchschnitt entspricht, liegt die künftige Nettoersatzrate als Indikator für das Sicherungsniveau weit unter dem Mittelwert von 63 Prozent. Hinzu kommt in Deutschland eine hohe Belastung von Durchschnittsverdienenden mit Steuern und Sozialabgaben – unter anderem bedingt durch hohe Ausgaben für Gesundheit und Pflege. Die Kommission stand vor diesem Hintergrund vor der Aufgabe, Maßnahmen herauszuarbeiten, die eine verlässliche Absicherung im Alter sicherstellen, ohne die Leistungsfähigkeit der Beitragszahlenden oder des Bundeshaushalts zu überfordern.

Kernthemen der Reformvorschläge

Die Kommission ordnet ihre Reformvorschläge den folgenden übergeordneten Themen zu:

  • Kenngröße Gesamtversorgungsniveau (Empfehlungen 1 bis 4)
  • Renteneintritt, Rehabilitation und Prävention (Empfehlungen 5 bis 13)
  • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (Empfehlungen 14 bis 17)
  • Vermeidung von Altersarmut (Empfehlungen 18 bis 20)
  • Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung (Empfehlungen 21 bis 26)
  • Kapitalgedeckte Elemente (Empfehlungen 27 bis 32)
  • Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung (Empfehlung 33)

Für Arbeitgeber sind insbesondere die Reformen im Hinblick auf den Renteneintritt (Empfehlungen 5 bis 8, 10 und 13) und die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung (Empfehlungen 22, 25 und 26) höchst relevant. Doch auch die Einführung kapitalgedeckter Elemente (Empfehlungen 28 bis 30) ist unter Kostengesichtspunkten beachtenswert.

Person mit Brille liest Unterlagen am Schreibtisch neben einem Laptop.

Eine frühzeitige Vorbereitung auf die kommenden Neuerungen ist ratsam.


Die einzelnen Empfehlungen im Überblick

Empfehlungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Dies gilt insbesondere auch für den Zeitplan für die Umsetzung. Wer schon jetzt prüft, welche Vorschläge sich auf das Unternehmen auswirken und wo sich Anpassungsbedarf abzeichnet, sichert sich genügend Vorlauf für entsprechende Maßnahmen. Zu nennen wären hier beispielhaft folgende Fragen:

  • Wird in den Arbeitsverträgen ein konkretes Austrittsdatum genannt oder auf die Regelaltersgrenze Bezug genommen?
  • Gibt es Altersteilzeitmodelle und wenn ja, wie sind sie ausgestaltet?
  • Welche Aufgaben werden im Rahmen von Minijobs und Midijobs wahrgenommen und wie können diese künftig erfüllt werden?
  • Wie wirkt sich die Einführung des zusätzlichen Beitrags für die Kapitalrente auf Kosten und Kostenstruktur aus?
  • Werden bisher Selbständige bzw. Freelancer eingesetzt?
  • Wie sind die Verträge mit Freelancern bzw. Selbständigen anzupassen, damit die zu erwartenden neuen Regelungen zur Rentenversicherungspflicht (und ggf. die Opt-out-Möglichkeit) angemessen berücksichtigt sind?

Zum Bericht der Alterssicherungskommission kommen Sie hier.

Autorinnen: Ursula Beste, Nancy Adam