Praktikum im Ausland während des Studiums
Ob während eines Auslandspraktikums eine Versicherungspflicht im Ausland besteht, hängt vom jeweiligen Recht des ausländischen Staates ab. Eine doppelte Beitragspflicht ist bei Praktika in der EU, dem EWR und der Schweiz ausgeschlossen. Das gilt auch für die meisten Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Für alle anderen Konstellationen empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung.
Auslandspraktikum im Rahmen einer Berufsausbildung
Auch während einer Berufsausbildung sind Auslandspraktika möglich und sinnvoll. Allerdings gibt es hier eine zeitliche Beschränkung. Höchstens ein Viertel der Ausbildungsdauer laut Ausbildungsordnung kann im Ausland absolviert werden. Das Ausbildungsverhältnis mit dem (deutschen) Arbeitgeber besteht während des Auslandspraktikums weiter. Das heißt, der Arbeitgeber schuldet weiterhin die Ausbildungsvergütung und muss die Kosten für den Auslandsaufenthalt tragen. Doch er kann Fördermittel des EU-Programm Erasmus+ beantragen.