Young Asian businesswoman with passport

Besteuerung des Arbeitslohns nach Doppelbesteuerungsabkommen – Änderung des Schreibens vom 12.12.2023

Mit uns steuern Sie sicher durch internationales Terrain

Die Finanzverwaltung hatte mit ihrem Schreiben vom 12.12.2023 in mehreren wesentlichen Punkten ihre Auffassung zur Besteuerung der Vergütung von international tätigen Beschäftigten deutlich verschärft. Mit dem Schreiben vom 19.12.2025 kommen in diesem Bereich neue Herausforderungen auf international agierende Arbeitgeber zu. Steuer- und Personalabteilungen von Unternehmen mit grenzüberschreitend tätigen Beschäftigten sollten daher zeitnah klären, inwieweit sie von den Änderungen betroffen sind und welche konkreten Maßnahmen sich daraus ableiten. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Offene Fragen für den Arbeitgeber

Aus der neu veröffentlichten Verwaltungsauffassung ergeben sich vor allem folgende Fragestellungen und Herausforderungen, die wir gerne mit Ihnen untersuchen: 

  • In welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt sind die Kosten des Auslands- (bzw. des Inlandseinsatzes) zu bescheinigen?
  • Liegen die für die Bescheinigung zur Kostentragung notwendigen Daten vor? Falls nein, wie können sie möglichst kosteneffizient beschafft werden? Welche bereits bestehenden Prozesse können hier genutzt werden und welche sind ggf. zu ergänzen?
  • Welchen Handlungsbedarf lösen eventuelle Änderungen der Kostenstruktur (und damit der anteiligen Kostentragung) aus?
  • Welche Kosten sind für einen Auslandseinsatz anzusetzen, wenn die bestehenden Unsicherheiten und Anforderungen der Finanzverwaltung einkalkuliert werden müssen?
  • Gibt es aufgrund der Ergänzungen im BMF-Schreiben Korrekturbedarf bei der Besteuerung Ihrer Beschäftigten während Zeiten der Freistellung?
  • Für welche für Ihr Unternehmen relevanten Konstellationen gibt es noch keine Rechtssicherheit, welche steuerliche Behandlung korrekt ist? Wie können die daraus entstehenden Risiken möglichst minimiert werden?

Profitieren Sie von unserem Know-how

Diesen und weiteren ersten Fragen widmen wir uns im Rahmen unseres Workshops. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir zunächst, inwiefern Ihr Unternehmen von den Neuerungen betroffen ist. Nutzen Sie hierfür das unten stehende Formular. Selbstverständlich unterstützt EY Sie unter Berücksichtigung unserer Unabhängigkeitsanforderungen auch bei der Umsetzung der verschiedenen Handlungsbedarfe. Nutzen Sie unser Wissen und profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen mit Finanzbehörden im In- und Ausland.

Wir verbinden fachliche Expertise zu gesetzlichen Regelungen, zur Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung mit unseren Erfahrungen in der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben sowie fundiertem Know-how zu Spezialthemen wie Vorruhestandsprogrammen.

So können wir Sie unterstützen


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Nutzen Sie dieses Formular, damit wir Ihnen ein Terminangebot für ein kostenloses Erstgespräch unterbreiten können.