Young Asian businesswoman with passport

Besteuerung des Arbeitslohns nach Doppelbesteuerungsabkommen – Änderung des Schreibens vom 12.12.2023

Mit uns steuern Sie sicher durch internationales Terrain

Die Finanzverwaltung hatte mit ihrem Schreiben vom 12.12.2023 in mehreren wesentlichen Punkten ihre Auffassung zur Besteuerung der Vergütung von international tätigen Beschäftigten deutlich verschärft. Nun steht eine erneute Aktualisierung des Schreibens an. Der Entwurf der geplanten Änderungen wurde am 21.08.2025 den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Teilweise müssen bzw. können die Neuerungen auf alle noch offenen Fälle angewandt werden. Steuer- und Personalabteilungen von Unternehmen mit grenzüberschreitend tätigen Beschäftigten sollten daher bereits heute klären, inwieweit sie von den Änderungen betroffen sind und welche konkreten Maßnahmen sich daraus ableiten. Gerne unterstützen wir Sie dabei. 

Vereinfachungsregelung bei der Ansässigkeitsprüfung und bundeseinheitliches Formular zur Kostentragung

Die Finanzverwaltung will eine Vereinfachungsregelung für den Lohnsteuerabzug in ihr Schreiben aufnehmen. 

Offene Fragen für den Arbeitgeber

Aus der neu veröffentlichten Verwaltungsauffassung ergeben sich vor allem folgende Fragestellungen und Herausforderungen, die wir mit Ihnen gerne untersuchen würden:

  • Ist es für Ihr Unternehmen sinnvoll, die Vereinfachungsregelung in Anspruch zu nehmen?
  • Welche Vor- und Nachteile hat die Auslagerung der Ansässigkeitsprüfung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren?
  • Sollten die Empfehlungen zur Wohnsitzbeibehaltung bzw. -aufgabe überarbeitet werden? 
  • Gibt es Anpassungsbedarf bei den Regelungen zur Kostenübernahme? 
  • Liegen die für die Bescheinigung zur Kostentragung notwendigen Daten vor? Falls nein, wie können sie möglichst kosteneffizient beschafft werden?
  • Welche Grenzfälle, in denen eine erhebliche Unsicherheit über die Ansässigkeit und damit über die richtige steuerliche Behandlung herrscht, sind bei Ihnen denkbar?
  • Welche Kosten sind für einen Auslandseinsatz anzusetzen, wenn die bestehenden Unsicherheiten und Anforderungen der Finanzverwaltung einkalkuliert werden müssen?
  • Gibt es aufgrund der vorgesehenen Ergänzungen im BMF-Schreiben Korrekturbedarf bei der Besteuerung Ihrer Beschäftigung während Zeiten der Freistellung?
  • Für welche für Ihr Unternehmen relevanten Konstellationen gibt es noch keine Rechtssicherheit, welche steuerliche Behandlung korrekt ist? Wie können die daraus entstehenden Risiken möglichst minimiert werden?

Profitieren Sie von unserem Know-how

Diesen und weiteren ersten Fragen widmen wir uns im Rahmen unseres Workshops. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir zunächst, inwiefern Ihr Unternehmen von den Neuerungen betroffen ist. Nutzen Sie hierfür das unten stehende Formular. Selbstverständlich unterstützt EY Sie unter Berücksichtigung unserer Unabhängigkeitsanforderungen auch bei der Umsetzung der verschiedenen Handlungsbedarfe. Nutzen Sie unser Wissen und profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen mit Finanzbehörden im In- und Ausland.

Wir verbinden fachliche Expertise zu gesetzlichen Regelungen, zur Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung mit unseren Erfahrungen in der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben sowie fundiertem Know-how zu Spezialthemen wie Vorruhestandsprogrammen.

So können wir Sie unterstützen


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