Präsident Trump treibt sein “One Big Beautiful Bill“, das u.a. Maßnahmen gegen „unfaire ausländische Steuern“ vorsieht, weiter voran. Währenddessen bleiben bestimmte Zölle in Kraft, solange sich das Verfahren vor dem US-Bundesgericht für internationalen Handel in Berufung befindet.
Nachdem das Repräsentantenhaus am 22.05.2025 den „One Big Beautiful Bill Act“ (H.R. 1) insbesondere zur Verlängerung der Ende 2025 auslaufenden Bestimmungen des Tax Cuts & Jobs Act (TCJA) verabschiedet hat, steht nun der US-Senat im Mittelpunkt. Das Gesetz sieht auch Mittel für die Grenzsicherung und Kürzungen bei bestimmten obligatorischen Ausgabenprogrammen vor. Die Frage ist nun, wie der Senat das Gesetz abändern wird und wie lange es dauern wird, bis der Senat seine Version erarbeitet hat.
Neben zahlreichen Bestimmungen mit nationaler Wirkung ist aus ausländischer Perspektive insbesondere der neu angedachte Abschnitt 899 relevant. Dieser zielt auf Gegenmaßnahmen gegen „unfaire ausländische Steuern“ ab, worunter in Bezug auf von Deutschland erhobene Steuern wohl insbesondere die Sekundärergänzungssteuer nach dem Mindeststeuergesetz zu verstehen ist. Unter anderem würde er die US-Bundessteuer und Quellensteuersätze teilweise um bis zu 30 Prozent erhöhen und die Regeln zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage (Base Erosion and Anti-Abuse Tax - BEAT) erweitern.
Sollte dieser neue Abschnitt 899 in Kraft treten, würde er für bestimmte ausländische Investoren gelten, die „anwendbare Personen“ sind, einschließlich bestimmter Unternehmen und Einzelpersonen aus sogenannten „diskriminierenden ausländischen Ländern“.
In den US-internen Auseinandersetzungen über die von der Trump-Administration erhöhten Zölle hat das US-Berufungsgericht die Entscheidung des US-Bundesgerichts für internationalen Handel ausgesetzt. Dieses hatte zuvor entschieden, dass die von der Trump-Administration auf globaler Ebene verhängten Zölle nach dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) nicht die rechtlichen Anforderungen einer „ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Bedrohung“ erfüllen und die IEEPA-Zölle gegen Kanada, Mexiko und China nicht auf die zugrunde liegenden Notfälle abzielen. Dabei verwies das Gericht auch auf die primäre Befugnis des Kongresses, Zölle zu erheben.
Durch die Entscheidung des US-Berufungsgerichts werden die IEEPA-Zölle vorrübergehend wieder in Kraft gesetzt und bleiben dies vorerst (bis zum Abschluss des Verfahrens) auch.
Einen Global Tax Alert (englisch) zu aktuellen Entwicklungen finden Sie hier.
Einen Global Tax Alert (englisch) zur geplanten Section 899 finden Sie hier.
Einen Global Tax Alert (englisch) zu Zöllen unter dem IEEPA finden Sie hier.