Ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Teilnahmestaaten soll verhindern, dass der Mindeststeuer-Bericht in mehreren Staaten abgegeben werden muss. Mit einem Referentenentwurf bereitet das BMF den Weg für den späteren Informationsaustausch mit Drittstaaten vor.
Zum 30.06.2026 steht erstmals die Abgabe des Mindeststeuer-Berichts (GloBE Information Return – GIR) für Unternehmensgruppen mit einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr an. Damit Unternehmensgruppen den erforderlichen GIR nicht in mehreren Staaten abgeben müssen, ist zwischen den beteiligten Staaten ein wirksames Übereinkommen zum Austausch des GIR erforderlich. Innerhalb der EU ist der Austausch durch die DAC9 sichergestellt (vgl. EY-Steuernachricht vom 17.04.2025). Mit Drittstaaten soll dies über das Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information (GIR-MCAA) erfolgen, welches auch Deutschland unterzeichnet hat. Relevanz hat das GIR-MCAA u.a. für Japan, Schweiz, Südkorea und UK, die das Abkommen ebenfalls unterzeichnet haben.
Mit dem am 20.03.2026 veröffentlichten Referentenentwurf eines GIR-MCAA-Umsetzungsgesetzes stößt das BMF die Überführung des GIR-MCAA in innerstaatliches Recht an. Dem Vernehmen nach ist mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und mit der Notifikation der innerstaatlichen Umsetzung durch Deutschland nach aktuellem Planungsstand jedoch nicht vor September 2026 und damit erst nach dem 30.06.2026 (Frist zur Abgabe des GIR) zu rechnen. Ob und ggf. in welchen Konstellationen dies die Befreiungswirkung eines in Deutschland oder einem Drittstaat zum 30.06.2026 eingereichten GIR beeinträchtigt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. BMF-Vertreter haben angekündigt, die Problematik für den deutschen Rechtskreis z.B. durch ein begleitendes BMF-Schreiben adressieren zu wollen.
Der Volltext des Referentenentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Entwurf kommen Sie hier. Einen Überblick zum globalen Stand des GIR-MCAA und weiteren internationalen Übereinkommen zum Informationsaustausch finden Sie auf der Website der OECD.