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Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gehen insbesondere umfangreiche Änderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation einher. Nun hat der Bundesrat am 18.10.2024 dem Gesetz seine Zustimmung erteilt.
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt.
Der Bundestag (vgl. EY-Steuernachricht v. 26.09.2024) hatte dem BEG IV nach der parlamentarischen Sommerpause aus steuerlicher Sicht insbesondere Änderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation (§ 90 Abs. 3 und 4 AO) sowie Neuerungen bei der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden (§ 122a AO) hinzugefügt. Wesentliche steuerliche Änderungen sowie zivil- und wirtschaftsrechtliche Neuerungen können Sie unserer Gesetzgebungsübersicht entnehmen.
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