Bundesrat fordert Entfristung der Gesamthandfiktion in der Grunderwerbsteuer

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Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens zur Überarbeitung des Berufsrechts für Steuerberater sind ebenfalls Anpassungen bei der Grunderwerbsteuer vorgesehen. Der Bundesrat hat hierzu am 06.03.2026 insbesondere eine Anpassung zur dauerhaften Beibehaltung des Status Quo bei der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften gefordert.

In seiner Sitzung vom 06.03.2026 hat der Bundesrat unter anderem zum Regierungsentwurf des 9. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer Gesetze (9. StBerGÄndG) Stellung genommen. Neben berufsrechtlichen Regelungen enthält das Gesetz seit dem Regierungsentwurf einen Vorschlag, wie die grunderwerbsteuerliche Signing/Closing-Problematik in der Zukunft beseitigt werden kann, sowie die von der Koalition angekündigte Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 Prozent ab dem Erhebungszeitraum 2027 (vgl. EY-Steuernachricht vom 15.01.2026).

Hinsichtlich der Signing/Closing-Problematik verzichtet die Stellungnahme auf eine Kommentierung. Jedoch schlägt der Bundesrat eine Anpassung in Bezug auf ein anderes Problem in der Grunderwerbsteuer vor, für das bislang keine dauerhafte Lösung vorliegt. Durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) entfielen zum 01.01.2024 die zivilrechtlichen Regelungen zum Gesamthandsvermögen bei Personengesellschaften. Da auch die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen für rechtsfähige Personengesellschaften (§§ 5, 6 GrEStG) an das Gesamthandsvermögen anknüpfen, hätte die Umstellung potenziell die Anwendbarkeit der Vergünstigungen gefährden können. Um dies zu vermeiden, entschied man sich im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes dazu, eine Übergangslösung bis zum 31.12.2026 in Gestalt des § 24 GrEStG zu schaffen. Dieser besagt, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin als Gesamthand gelten. Der Bundesrat schlägt nun vor, die Befristung von § 24 GrEStG aufzuheben. Damit würde der Status Quo vor Einführung des MoPeG dauerhaft beibehalten werden.

Daneben fordert der Bundesrat diverse berufsrechtliche Anpassungen. Insbesondere soll eine Verschärfung des sog. Fremdbesitzverbots bei der Beteiligung von Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaft an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften wieder in das Gesetz aufgenommen werden. Die Regelung war bereits im Referentenentwurf zum 9. StBerGÄndG enthalten, wurde im Zuge des Regierungsentwurfs jedoch gestrichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung zu diesem Vorschlag positioniert.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist für den 11.03.2026 geplant, das parlamentarische Verfahren soll in der Woche danach mit der ersten Lesung im Bundestag am 19.03.2026 starten. Die abschließende Beratung im Finanzausschuss ist derzeit für den 22.04.2026 vorgesehen. Dem Vernehmen nach sind im Bundestag mit Blick auf die Grunderwerbsteuer u.a. weitere Verbesserungen bei der Anzeigepflicht im Gespräch. 

Der Volltext der Stellungnahme des Bundesrats steht Ihnen auf der Internetseite des Bundesrats zur Verfügung.

Direkt zur Bundesratsstellungnahme kommen Sie hier.



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