Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat am 20.08.2024 den Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStGAnpG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Verwaltungsleitlinien der OECD (insb. sog. Agreed Administrative Guidance 3 aus Dezember 2023)  – mit einem Schwerpunkt auf der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours – in nationales Recht überführt werden. Verbände und Interessenvertretungen haben bis zum 06.09.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Anpassungen des Mindeststeuergesetzes sehen unter anderem vor, dass die Angaben, die für die Berechnung des CbCR-Safe-Harbours für das jeweilige getestete Steuerhoheitsgebiet genutzt werden, für alle Geschäftseinheiten einheitlich aus derselben Datenquelle stammen. Die Unternehmensgruppe soll daher für die Erstellung des länderbezogenen Berichts entweder die Berichtspakete nutzen, mit denen sie den Konzernabschluss erstellt, oder die Jahresabschlüsse der Geschäftseinheiten, die mit einem anerkannten oder zugelassenen Rechnungsstandard erstellt wurden

Des Weiteren passt der Gesetzgeber die Berücksichtigung von latenten Steuern, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind, im Rahmen der Vollberechnung an. 

Neben den oben genannten Änderungen nutzt das BMF das MinStGAnpG, um redaktionelle Anpassungen sowie verwaltungsseitige Vereinfachungen im Mindeststeuergesetz vorzunehmen. 

Verbände und Interessenvertretungen sind bis zum 06.09.2024 aufgefordert, zu dem Diskussionsentwurf Stellung zu nehmen.

Der Volltext des Diskussionsentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Diskussionsentwurf MinStGAnpG kommen Sie hier.