In einer am 28.06.2025 veröffentlichten Erklärung sprechen sich die G7-Staaten für eine „Side-by-Side Solution“ der globalen Mindeststeuer mit ähnlichen US-Regelungen aus. Demnach sollen US-ansässige Konzerne weitgehend von der globalen Mindeststeuer ausgenommen werden. Im Gegenzug verzichten die USA vorerst darauf, neue Gegenmaßnahmen einzuführen (insbesondere Section 899, „Enforcement of Remedies Against Unfair Foreign Taxes“).
Das von den G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich und USA) veröffentlichte Statement spricht von einem gemeinsamen Verständnis, dass ein „Side-by-Side System“ die im OECD Inclusive Framework (OECD IF) erreichten Maßnahmen gegen internationale Gewinnverlagerung bewahren und dem internationalen Steuersystem mehr Stabilität verschaffen könne. US-ansässige Konzerne sollen dafür weitgehend von den Regelungen der globalen Mindeststeuer ausgenommen werden, mit der Begründung, dass sie bereits einer US-Mindestbesteuerung unterliegen. Dazu formuliert das Statement vier Prinzipien:
Wesentliche Risiken, die in Bezug auf das Level Playing Field oder Gewinnverlagerungen identifiziert werden, sollen (künftig) adressiert werden, um die gemeinsamen Politikziele des „Side-by-Side Systems“ zu erreichen.
Es sollen Änderungen bei der Behandlung von „substance-based non-refundable tax credits“ im Rahmen der Mindeststeuer erwogen werden, die eine stärkere Angleichung an die Behandlung von „refundable tax credits“ sicherstellen sollen. Dies dürfte darauf abzielen, dass bestimmte nicht anerkannte steuerliche Zulagen sich künftig weniger stark (negativ) auf die Ermittlung des effektiven Steuersatzes auswirken sollen.
Im Gegenzug verzichten die USA auf die Umsetzung der im One Big Beautiful Bill Act (OBBBA) zunächst geplanten neuen Section 899, die die mehrstufige Einführung einer Strafbesteuerung für US-Einkünfte (bspw. Dividenden, Betriebsstätteneinkünfte, Zins- und Lizenzzahlungen) aus Staaten vorgesehen hätte, die ‚unfaire ausländische Steuern‘, wie z.B. die UTPR, auf US-Unternehmen anwenden. Auch die von einigen Staaten beschlossenen Digitalsteuern waren Ziel dieser Maßnahme. Der OBBBA soll, sofern die Zustimmung durch beide Kammern des US-Kongresses rechtzeitig erfolgt, ggf. bereits am 04.07.2025 (Independence Day in den USA) von Präsident Trump in einer Fassung ohne Section 899 unterzeichnet werden.
Die G7 Staaten kündigen an, die in der Erklärung beschriebene Lösung mit den Staaten des OECD IF zu diskutieren und zu entwickeln. Derzeit ist nicht bekannt, ob die G7-Position im OECD IF mehrheitsfähig ist und bis wann mit einer Entscheidung des OECD IF zu rechnen ist. Unklar ist auch, wie die EU-Staaten den gefundenen Kompromiss einschätzen, die nicht Teil der G7 sind, und wie die genaue Ausgestaltung dieses Systems aussehen wird. Sollte zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen eine Änderung der EU-Mindeststeuerrichtlinie notwendig sein, wäre hierfür ein einstimmiger Beschluss aller EU-Finanzminister im ECOFIN erforderlich.
Mit einer kurzfristigen Umsetzung der teils vagen Inhalte der G7-Erklärung ist vor dem Hintergrund der bestehenden Unklarheiten voraussichtlich nicht zu rechnen. Zunächst bleibt abzuwarten, wie sich die Gespräche im OECD IF und innerhalb der EU entwickeln. Bis auf Weiteres bleiben die EU-Mindeststeuerrichtlinie und das deutsche Mindeststeuergesetz inklusive der damit verbundenen Compliance-Verpflichtungen daher in unveränderter Form anwendbar.