Wie erwartet hat der Bundestag am Freitag, 18.10.2024, das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) und die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für 2024 beschlossen. Dagegen verzögert sich der Gesetzesbeschluss zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht.
Das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht konnte am Freitag, 18.10.2024, nicht vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung angenommen werden. Dem Gesetzessbeschluss stand kein inhaltlicher Disput, sondern lediglich die am Freitagnachmittag nicht mehr gegebene Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages entgegen. Der Bundestag wird das Gesetz daher in der vom Finanzausschuss am 15.10.2024 finalisierten Fassung (vgl. EY-Steuernachricht v. 18.10.2024) voraussichtlich in seiner kommenden Sitzungswoche in KW 45 beschließen.
Wie vorgesehen stimmten die Parlamentarier kurz zuvor dagegen dem JStG 2024 (vgl. EY-Steuernachricht v. 18.10.2024) sowie der rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags (vgl. EY-Steuernachricht v. 18.10.2024) zu. Die beiden zustimmungspflichtigen Gesetze werden am 22.11.2024 dem Bundesrat zur abschließenden Beratung vorgelegt.