Kabinett beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer

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Die Senkung der Luftverkehrsteuer ist erklärtes Ziel im Schwarz-Roten Koalitionsvertrag. Nach einem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf wurde die Absenkung am 01.04.2026 nun auch im Kabinett beschlossen.

Schwarz-Rot macht sich weiter daran, die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Eines dieser Vorhaben sieht die Senkung der Luftverkehrsteuer auf den Stand vor der letzten Erhöhung durch die Ampelregierung zum 01.05.2024 vor. Einen entsprechenden Referentenentwurf legte das BMF am 16.03.2026 vor (vgl. EY-Steuernachricht vom 18.03.2026). 

Dieser wurde vom Kabinett nun in seiner Sitzung am 01.04.2026 im Wesentlichen unverändert angenommen. Demnach soll der Steuersatz für Zielorte der Anlage 1 (Europa und nähere Drittstaaten) von 15,53 Euro auf 13,03 Euro, für Zielorte der Anlage 2 (Distanz < 6.000 km) von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und für alle anderen Zielorte (Distanz > 6.000 km) von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt werden. 

Als nächster Schritt kann mit einer Stellungnahme des Bundesrats zu dessen nächster Sitzung am 08.05.2026 gerechnet werden. Anschließend erfolgt die Befassung im Bundestag. Insofern sind die Koalitionäre mit Blick auf das geplante Inkrafttreten zum 01.07.2026 zeitlich im Plan.