Steuerabzug nach § 50a EStG: Neues Verfahren für Steueranmeldungen beim BZSt!

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Zum 01.12.2026 stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG technisch auf das neue Online-Portal (BOP) um. Da hierfür teils Angaben erforderlich werden, die bisher möglicherweise nicht standardmäßig erhoben werden, sollten sich betroffene Vergütungsschuldner (etwa bei Lizenzen, Aufsichtsratsvergütungen) frühzeitig mit dem neuen Verfahren vertraut machen. 

Für inländische Einkünfte von ausländischen Künstlern, Sportlern, Lizenzgebern und Aufsichtsräten wird die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben. Für die in der Regel inländischen Schuldner der Vergütung sind ab dem 01.12.2026 Änderungen bei der Steueranmeldung gem. § 50a EStG zu beachten. Die Steueranmeldung erfolgt künftig über das neue BZSt online.portal, das bereits für Freistellungs- und Erstattungsanträge bei der Kapitalertragsteuer sowie für Anmeldungen über den Steuerabzug gem. § 10 StAbwG genutzt wird. Die Neuerungen sind grundsätzlich ab der Anmeldung für das vierte Quartal, d.h. für Zahlungen ab dem 01.10.2026, zu beachten. Für die Abgabe der Steueranmeldung im neuen Portal kann das bestehende Elster-Zertifikat weiterhin genutzt werden.

Im Rahmen der Umstellung wurde zudem eine Formularänderung für die Anmeldung des Steuerabzugs angekündigt. Angaben von bis zu 100 Vergütungsgläubigern können direkt im Formular eingegeben werden. Bei mehr als 100 Vergütungsgläubigern ist zwingend ein Import der Datensätze im CSV-Format vorzunehmen. Das BZSt hat hierfür eine Vorlage bereitgestellt, die verpflichtend zu verwenden ist.  

Mit der Formularänderung sind einige inhaltliche Neuerungen verbunden: Soweit vorhanden, kann eine ausländische steuerliche Identifikationsnummer bei den Angaben zu den Vergütungsgläubigern aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen als Vergütungsgläubiger ist künftig zwingend das Geburtsdatum anzugeben. Zusätzlich ist die Art der Rechteüberlassung anzugeben (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, gewerbliche Schutzrechte, Spielerleihe oder sonstige Rechte).

Neben der CSV-Vorlage hat das BZSt eine Anleitung zur Erstellung einer CSV-Datei zum Datenimport bereitgestellt, in der weitergehende Informationen zum Ausfüllen der Vorlage und der erforderlichen Angaben zu finden sind. Das BZSt hat auf seiner Homepage weitere praktische Hinweise zur Steueranmeldung bis 30.11.2026 und ab dem 01.12.2026 zusammengestellt.