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Vier Schritte zum geprüften Nachhaltigkeitsbericht


Nachhaltiges Wirtschaften und transparente Berichterstattung werden für Unternehmen immer wichtiger. Regulatorische Anforderungen wie der EU Green Deal, die CSRD und die EU-Taxonomie sind Herausforderungen, aber auch Chancen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien. Viele Unternehmen erkennen die Notwendigkeit einer klaren Berichterstattung, um zukunftsfähig zu bleiben und ESG-Ziele zu erreichen. 

Die Implementierung nachhaltiger Praktiken bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Reduzierung von Umweltbelastungen, die Verbesserung der Markenreputation und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Nachhaltige Wirtschaftsinvestitionen tragen dazu bei, langfristige finanzielle Stabilität zu sichern und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Durch die Einhaltung von Vorschriften und regelmäßige Berichterstattung können Unternehmen ihren Beitrag zu globalen Nachhaltigkeitszielen transparenter und nachvollziehbarer machen. Langfristig profitieren Unternehmen von einem stärkeren Vertrauen der Stakeholder, besseren Beziehungen zu Kunden und Partnern sowie einer gesteigerten Innovationskraft durch nachhaltige Technologien und Prozesse.


Überblick

  • Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt zunehmend an Bedeutung für Unternehmen.

  • Durch regulatorische Anforderungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, erheblich erweitert.

  • Eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Chance, sich langfristig aufzustellen und auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

  • Implementierungsbegleitende Prüfungen helfen, die erste nichtfinanzielle Berichterstattung und deren Prüfung gut vorzubereiten. 


Unter dem European Green Deal hat die Europäische Kommission ein umfassendes Programm für Klimaneutralität und nachhaltiges Wirtschaften aufgelegt. Um die von Unternehmen veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen in den drei Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) für Aktionäre, Investoren und die Öffentlichkeit verlässlich und vergleichbar zu machen, hat die Europäische Union (EU) die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat zukünftig im Lagebericht zu erfolgen und unterliegt einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Angesichts der umfangreichen Vorbereitungen, die damit einhergehen, drängt die Zeit für Unternehmen ohne etablierte Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die CSRD erweitert den Kreis der Unternehmen, die über Nachhaltigkeitsthemen wie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Prozesse zur Kreislaufwirtschaft, Angaben zur Erhaltung der Biodiversität, zur Chancen- und Lohngleichheit, zum Arbeitsschutz und zur Bekämpfung von Korruption berichten müssen, deutlich. Durch die Omnibus-Initiative werden weitreichende Änderungen vorgeschlagen, um die CSRD-Regelungen zu verschlanken und anzupassen.

Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensstrategie

Unternehmen müssen Nachhaltigkeit als Teil ihrer Strategie sehen, nicht nur als Pflicht. Die Berichterstattung sollte klare Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen enthalten. Nachhaltigkeit geht über ökologisches Verantwortungsbewusstsein hinaus und umfasst soziale Aspekte sowie wirtschaftliche Faktoren. Durch die Integration nachhaltiger Praktiken können Unternehmen ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit stärken, Risiken minimieren und Innovationen vorantreiben. Beispiele für nachhaltige Maßnahmen sind die Reduktion von CO2-Emissionen, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen. Zudem fördert eine transparente Kommunikation über Nachhaltigkeitsziele das Vertrauen der Stakeholder und kann die Markenreputation erheblich verbessern. 

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bieten ein allgemeingültiges Rahmenwerk, das Unternehmen als Leitfaden für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen können. Auch durch die freiwillige Berichterstattung können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparent kommunizieren und sich gleichzeitig strukturiert auf zukünftige verpflichtende Berichterstattung vorbereiten und ihre Prozesse kontinuierlich verbessern. Die EFRAG bietet den Unternehmen durch den Voluntary SME Standard (VSME) auch ein vereinfachtes Rahmenwerk für eine simplifizierte freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

CSRD: Rund …
Unternehmen in Deutschland unterliegen künftig der CSRD und müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und prüfen lassen.

Vier Schritte zur erfolgreichen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Im Nachhaltigkeitsbericht wird eine Fülle von Informationen abgefragt. Hier geht es um klare Ziele, aus denen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, deren Ergebnis anhand geeigneter Kennziffern gemessen wird. Umfangreiche gesetzliche Vorgaben und die Bandbreite der ESG-Themen machen es Unternehmen nicht leicht, sodass einige geneigt sind, einen minimalen Ansatz zu fahren: Sie nehmen interne Statistiken, geben den Energieverbrauch der Produktion hinzu und runden das Ganze mit einer Prise vager Aussagen zur Gleichstellung ab. Den Prüfer wird das jedoch nicht überzeugen.



„Der Minimalansatz beim Nachhaltigkeitsbericht wird Ihre Stakeholder nicht überzeugen.“




Bei der Vorbereitung auf die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts ist eine zeitnahe und fortlaufende Einbindung desjenigen Wirtschaftsprüfers, der auch den Finanzbericht prüft, zielführend. Denn die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist stark mit den Informationen im Jahresabschluss und im Lagebericht verwoben. Wir empfehlen daher, die Prüfung der finanziellen und der nichtfinanziellen Berichterstattung in einer Hand zu lassen, um doppelte Arbeit und einen hohen Koordinationsaufwand zu vermeiden.

Der Wirtschaftsprüfer begleitet das Unternehmen in vier Schritten zur erfolgreichen Prüfung:

1. Wie sind Unternehmen betroffen? 
 

Im ersten Schritt geht es darum, inwiefern das Unternehmen von den aktuellen und künftigen gesetzlichen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen ist und welche Anforderungen von Stakeholdern an die Unternehmen gestellt werden. 

Die Basis der Berichterstattung nach ESRS ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse („double materiality assessement“).  Unternehmen müssen nicht nur ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt ermitteln, sondern auch externe Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Es werden Auswirkungen („impacts“), Risiken („risks“) und Chancen („opportunities“) der Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozial und Governance beleuchtet. 

Der Prüfer kennt die Berichtsanforderungen genau und kann wertvolle Hinweise geben, damit das Unternehmen in die richtige Richtung abbiegt.  
 

2. Meilensteine der Umsetzung

Im zweiten Schritt geht es um wesentliche Punkte wie die folgenden: Welche Mitarbeitenden sind für das Thema Nachhaltigkeit zuständig oder können dafür freigestellt werden? Wurden die richtigen Themen gesetzt, die sich auch prüfen lassen? Hat das Unternehmen relevante Kennzahlen ausgewählt? Für eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen Unternehmen quantitative und qualitative Kennzahlen. Messbare Informationen wie der Verbrauch von Rohöl, Gas oder erneuerbaren Energien, die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen oder der Wasserverbrauch werden um subjektive, beschreibende Informationen wie soziale Folgen ergänzt. Wie bei Einnahmen, Ausgaben und Steuern müssen nachhaltigkeitsrelevante Informationen strukturiert und automatisiert gesammelt werden. Sind die erforderlichen Tools dafür verfügbar?

3. Prüferische Begleitung des Implementierungsprojekts

Einzelne Teilaspekte werden testweise geprüft bzw. im Rahmen des Implementierungsprojekts auf ihre Prüfungsfähigkeit getestet. Fallen Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten auf, können diese noch vor der eigentlichen Berichterstattung bzw. Prüfung korrigiert werden. 
 

4. Prüfung 
 

Dass zumindest Teile des Nachhaltigkeitsberichts vorab gewürdigt wurden, bedeutet zwar nicht, dass die eigentliche Prüfung überflüssig oder ein Selbstläufer ist; dennoch erleichtert die prüferische Begleitung des Implementierungsprojekts die Abschlussprüfung und gibt Unternehmen Sicherheit und Routine für künftige Nachhaltigkeitsberichte.

Als Teil der Gesellschaft müssen Unternehmen ihren Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten. In diesem Sinne können sie die CSRD nicht nur als lästige Pflicht sehen, sondern sie als Leitfaden für ein nachhaltigeres Wirtschaften nutzen. Wer zum ersten Mal gefordert ist, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, und sich noch nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, dem bleibt angesichts des strategischen und organisatorischen Aufwands nicht viel Zeit, um die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen.


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    Fazit

    Die CSRD der EU erweitert den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, signifikant. Wie die finanzielle Berichterstattung muss auch der Nachhaltigkeitsbericht von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden. Gerade Firmen, für die das Thema Neuland ist, sollten sich auf die Prüfung vorbereiten. Wie ist das Unternehmen betroffen? Wurden die richtigen Schwerpunkte gesetzt? Welche Umsetzungsschritte sind notwendig? Eine prüferische Begleitung durch Wirtschaftsprüfer kann wichtige Fragen vorab klären und Schwachstellen beseitigen.


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