Abstrakte Ansicht moderner Bürogebäude mit geschwungenen Glasfassaden vor blauem Himmel.

Wie die EoVC-Implementierung gemeinsam mit IReF Synergien schafft

Die EoVC-Implementierung zusammen mit IReF wird in den kommenden vier Jahren eine zusätzliche Herausforderung für Banken darstellen.


Überblick

  • Das SRB hat die neuen EoVC-Anforderungen veröffentlicht; nun müssen Institute ihre Daten- und Bewertungsarchitektur grundlegend weiterentwickeln.
  • Die EZB wird voraussichtlich bis Mitte 2026 einen ersten IReF-Entwurf veröffentlichen, sodass Institute zwei große Implementierungsprojekte zu bewältigen haben.
  • Wenn ein Institut beides zusammendenkt, kann es Synergien nutzen und ein konsistentes, belastbares und zukunftsgerichtetes Datenmodell schaffen.

Mit den „Expectations on Valuation Capabilities“ (EoVC) des Single Resolution Board (SRB) konkretisiert die Europäische Union (EU) die Anforderungen an Daten- und Bewertungsprozesse der Banken für ihre künftigen Abwicklungsbewertungen und erweitert sie zum Teil deutlich. Die Anforderungen an die Fähigkeiten der Institute, im Abwicklungsfall schnell und zuverlässig Bewertungsdaten und -analysen bereitzustellen, stehen im Fokus der Neuerungen. Datenlücken und Prozessschwächen bei Abwicklungsbewertungen sind zu identifizieren und zu schließen.

Die EoVC richten sich an Institute innerhalb des SRB-Zuständigkeitsbereichs („in-scope entities“). Sie wurden Mitte Dezember 2025 final veröffentlicht und ersetzen die bisherigen VDS-Vorgaben (Valuation Data Set) von 2020. Dabei fußen die EoVC auf den bereits 2018/2020 eingeführten SRB Valuation Data Sets.

EoVC-Implementierung: Was auf Banken zukommt

Mit den EoVC sind die betroffenen Banken insbesondere aufgefordert, die folgenden Aspekte umzusetzen:

  • Data Repository for Resolution (DRR) bereitstellen: Institute müssen eine ausreichende Datenverfügbarkeit sicherstellen. Dies beinhaltet die Einrichtung einer ständig aktualisierten, zentral abrufbaren Datenbank mit allen abwicklungsrelevanten Informationen. Dieses Daten-Repository muss Daten in vorgegebenen Standardformaten bereitstellen und stichtagsbezogene sowie laufend aktualisierte Daten enthalten. Dabei sind Abstimmbarkeit und Konsistenz der DRR-Daten mit dem regulären Abschluss (z. B. FINREP) sicherzustellen.
  • Valuation Data Index (VDI) erstellen: Die Institute müssen einen Valuation Data Index führen – ein Verzeichnis aller relevanten Dokumente und Daten für die Abwicklung, einschließlich unstrukturierter Informationen. Annex 1 der EoVC führt hierzu rund 25 Kategorien von Unterlagen auf (unter anderem aktuelle Geschäfts- und Lageberichte, Finanzpläne, Risikoberichte, Bewertungsmodelle, Kontenpläne) und formuliert für diese Aktualisierungshäufigkeit und Vorlagefristen. Dieser Index erleichtert es Abwicklern und unabhängigen Bewertern, schnell auf alle nötigen Informationen zuzugreifen. Die VDI-Elemente wie Trial-Balance-Exporte, Abstimmungsberichte (z. B. Abgleich von Bilanz und FINREP) oder Mindestanforderungen an Bail-in-Daten (MBDT) müssen spätestens am 30. April 2030 erstmals im DRR vorliegen.
  • Valuation Data Set (VDS) bereitstellen: Annexe 3 und 4 definieren ein strukturiertes Datenpaket mit detaillierten Attributen zu sämtlichen relevanten Positionen der Bankbilanz und außerbilanziellen Posten. Diese VDS sind analog den bisherigen Regulierungsdaten (z. B. FINREP, AnaCredit) aufgebaut, werden jedoch um abwicklungsspezifische Informationen erweitert. Sie müssen jährlich (zum Jahresultimo) vollständig im DRR hinterlegt und mindestens vierteljährlich aktualisiert werden. Der VDS ist in der EoVC als umfassender, strukturierter Datensatz definiert, der alle wesentlichen Bewertungsobjekte abdeckt. Analog den bereits bekannten granularen Meldewesendaten ist er in thematische Teildatensätze gegliedert. Die wichtigsten Kategorien sind Kredite und außerbilanzielle Positionen, Gegenparteien (Counterparty Data Set), Besicherungen und Garantien (Protection Data Sets), Wertpapiere (Securities Data Set) und Derivate (Derivatives Data Set).
    Das EoVC VDS stellt hohe Anforderungen an Konsistenz und Qualität der Daten. In Annex 4 werden über 100 Validierungsregeln definiert. Ein Data Quality Report (Annex 5) mit vordefinierten Kennzahlen zur Datenqualität (Anzahl fehlender Werte, fehlerhafte Felder pro Kategorie etc.) muss mitgeliefert werden. Insgesamt wird dadurch eine starke Harmonisierung der Datenformate und- ­standards erreicht, was die Vergleichbarkeit und Verwendbarkeit der Daten im Abwicklungsfall verbessert.
  • Valuation-Playbooks ausarbeiten: Die EoVC verlangen die Erstellung umfassender Bewertungshandbücher (siehe Annex 7). Darin müssen Banken unter anderem beschreiben, wie sie die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungen (Valuation 2 „Vor der Abwicklung“, Valuation 3 „Während/Nach der Abwicklung“ etc.) im Krisenfall methodisch durchführen würden. Insbesondere sind Bewertungsmethoden und- ­modelle je Portfolio/Klasse darzustellen (inklusive Wertermittlung von NPL-Portfolios, Bewertung illiquider Positionen, Ermittlung von Abwicklungskosten und -prämien usw.), Annahmen und Parameter offenzulegen sowie Prozesse und Governance zu erklären. Diese Playbooks sollen auch darlegen, wie bankeigene Bewertungsmodelle im Krisenfall vom unabhängigen Bewerter genutzt werden können – zum Beispiel welche flexiblen Inputs vorhanden sind und wie Modelle validiert wurden. Die Playbooks sind erstmalig bis Ende 2029 abzuschließen und fortan aktuell zu halten; Zwischenmeilensteine werden vom SRB vorgegeben.

Trotz der langen Vorlaufzeit sind die Institute angehalten, bereits vorab mit der schrittweisen Umsetzung zu beginnen und jährliche Fortschrittsberichte zu erstatten.


Das SRB gewährt den Instituten mehrjährige Umsetzungsfristen: Die DRR-Infrastruktur soll bis Ende 2027 implementiert sein, das VDI bis Ende 2028 vollständig vorliegen und VDS-Daten sowie Playbooks bis Ende 2029 die Erwartungen erfüllen. Erstmals einzureichen sind die vollständigen VDI- bzw. VDS-Daten zum Stichtag 31.12.2029 (Abgabe bis 30.04.2030). Trotz dieser langen Vorlaufzeit hat das SRB deutlich gemacht, dass Institute bereits vorab mit der schrittweisen Umsetzung beginnen und ab 2026 jährliche Fortschrittsberichte erstatten sollen.

Mapping der VDS-Variablen auf BIRD-Variablen

Ein wesentlicher Teil der VDS-Datenpunkte findet sich in ähnlicher Form bereits im BIRD-Datenmodell. Das BIRD (Banks’ Integrated Reporting Dictionary) dient als einheitlicher Datenkatalog für aufsichtsrechtliche und statistische Meldungen und enthält daher zahlreiche standardisierte Definitionen, die auch für Abwicklungszwecke relevant sind. Die folgende Tabelle zeigt einige repräsentative Zuordnungen zwischen VDS- und BIRD-Variablen. Dabei wird der Mapping-Status wie folgt klassifiziert:

  • Direkt zuordenbar: Die VDS-Variable stimmt inhaltlich mit einer BIRD-Variable überein (ggf. andere Benennung, aber gleiche Definition).
  • Teilweise zuordenbar: Es existiert eine ähnliche BIRD-Variable, jedoch mit abweichender Definition, Granularität oder Darstellungsform (erfordert Transformation/Ergänzung).
  • Nicht zuordenbar: Es ist kein entsprechendes Feld im BIRD-Datenmodell vorhanden (neues Feld nötig).

VDS-Variable (ID und Bezeichnung)

BIRD-Variable (ID und Bezeichnung)

Mapping-Status

Bemerkungen

LOA_2 – Type of instrument
(Art des Instruments; unterscheidet Kreditarten)

TYP_INSTRMNT – Type of instrument
(Klassifizierung des Instruments nach Vertragsart)

Direkt
(inhaltlich identisch)

Identische Definition; zum Beispiel wird TYP_INSTRMNT in BIRD gemäß geltenden Regulierungsstandards (EBA/ECB) verwendet

COU_3 – Country (of incorporation)
(Ländercode der Gegenpartei, ISO 3166-1 ALPHA-2)

CNTRY – Country of residence
(Wohn- beziehungsweise Sitzland der Gegenpartei, ISO 3166-Code)

Direkt

BIRD nutzt ebenfalls ISO-Ländercodes; keine inhaltlichen Abweichungen

COU_4 – Economic activity
(Wirtschaftstätigkeit/NACE-Code der Gegenpartei)

ECNMC_ACTVTY – Economic activity
(Wirtschaftssektor der Gegenpartei gemäß NACE Rev. 2)

Direkt

BIRD nutzt dieselbe sektorale NACE-Klassifikation; vollständig übereinstimmend

LOA_56/57 – Type of impairment (Local GAAP / IFRS)
(Art der Wertminderung nach lokalem GAAP beziehungsweise IFRS)

IMPRMNT_STTS – Impairment status
(Art der erfassten Wertminderung gemäß Rechnungslegungsstandard)

Teilweise

BIRD verwendet ein kombiniertes Attribut IMPRMNT_STTS für IFRS- und Local-GAAP-Status; im VDS sind zwei getrennte Felder vorgesehen; Transformation/Überleitung erforderlich

PRO_REL_8 – Protection allocated value to submitting entity
(auf die Bank entfallender Sicherheitenwertanteil)

Kein direktes Gegenstück in BIRD

Nicht zuordenbar

BIRD enthält keine expliziten Felder für die Aufteilung von Sicherheitenwerten (Abwicklungsspezifikum: Aufteilung auf Gläubiger mit Vorrang/Quoten)

LOA_69/70 – Contract & Valuation Cluster ID
(Zuordnung des Instruments zu Bewertungs-Clustern)

Kein direktes Gegenstück in BIRD

Nicht zuordenbar

Dieses abwicklungsspezifische Feld (Clustern von Positionen für Bewertungszwecke) ist in BIRD nicht vorhanden; Umsetzung erfordert ggf. ein neues Attribut oder externe Logik


Die beispielhafte Zuordnung zeigt, dass der Großteil der VDS-Attribute inhaltlich bereits durch BIRD-Variablen abgedeckt werden kann – etwa Felder zu Instrumentenmerkmalen (Typ, Währung, Fälligkeiten), Gegenparteien (Name, Sitz, Sektor), Kreditrisiko- und Buchwerten (PD, LGD, Ausfallstatus, Buchwert, Wertberichtigungen etc.) sowie Sicherheiten und Finanzinstrumenten.

Viele VDS-Daten stammen letztlich aus denselben Quellen wie FINREP/COREP, AnaCredit, SHS oder EBA-Templates und sind daher im BIRD-Modell (das diese Regulierungsberichte abbildet) bereits vorhanden. Schätzungsweise über 75 Prozent der VDS-Felder finden ein direktes Pendant in BIRD. Einige neue abwicklungsspezifische Felder (z. B. Bewertungs-Cluster, granulare interne Produktkategorien, Feinaufteilung von Sicherheitenwerten oder Stichtagsfeld für die FINMA-Mindestdatensätze aus der MREL-Berichterstattung) sind dagegen nicht im BIRD-Standard enthalten und müssten zusätzlich modelliert werden. Insgesamt zeigt der Vergleich jedoch, dass sich ein Großteil der EoVC-Datenelemente mit bereits etablierten BIRD-Definitionen abbilden lässt, was die Implementierung durch Nutzung existierender Datenhaushalte deutlich erleichtern kann.

Nutzung von BIRD als Datenmodell für EoVC und IReF

Die EoVC-Vorgaben überschneiden sich inhaltlich stark mit dem geplanten Integrated Reporting Framework (IReF) der EZB. Beide Initiativen verlangen granulare Finanzdaten, unterscheiden sich jedoch in Zielsetzung und Format. Das IReF zielt auf eine harmonisierte statistische Berichterstattung ab und wird voraussichtlich ab 2028/2029 die verschiedenen EZB-Statistikmeldungen ablösen und zusammenführen. Die EoVC hingegen dienen spezifisch den Anforderungen von Krisenbewertungen in der Abwicklung. Inhaltlich gibt es jedoch große Überlappungen: So basiert das neue SRB VDS ganz bewusst auf bestehenden Aufsichts- und Statistikdaten, unter anderen eben AnaCredit (Kreditdaten) und SHS (Wertpapierdaten). Diese werden ebenfalls ins IReF einfließen.


Die EoVC-Vorgaben und das geplante Integrated Reporting Framework (IReF) der EZB überschneiden sich inhaltlich stark. Beide verlangen granulare Finanzdaten, unterscheiden sich jedoch in Zielsetzung und Format.


Ein gemeinsam aufgesetztes Data Dictionary wie zum Beispiel BIRD eignet sich in diesem Kontext als zentrales Datenmodell, um gleichzeitig die EoVC- und die IReF-Anforderungen zu erfüllen. BIRD stellt bereits heute eine standardisierte Zwischenschicht dar, die die Inhalte der aktuellen EZB-Statistiken und EBA-Reports in einem gemeinsamen logischen Datenmodell (LDM) vereinen soll. Einmal im BIRD-LDM hinterlegte Daten lassen sich durch definierte Transformationsregeln (Mappings) effizient in verschiedene Zielformate ausspielen – sei es eine Abwicklungsdatenlieferung (VDS gemäß SRB) oder künftige IReF-Meldungen im EZB-Format. Damit kann eine Bank einen einheitlichen Datenhaushalt aufbauen und muss nicht zwei getrennte Systeme für EoVC und IReF pflegen.
 

Die Europäische Bankenföderation (EBF) hat jüngst betont, dass nur durch solche abgestimmten, integrierten Lösungsansätze eine unnötige doppelte Belastung vermieden werden kann. So forderte die EBF im Juli 2025, die Zeitschienen und Modelle von EoVC und IReF unbedingt zu synchronisieren, damit „granulare Daten aus dem IReF auch für die SRB-Bewertungsdatensätze nutzbar sind“. BIRD kann genau diese Brückenfunktion erfüllen, da es schon jetzt die relevanten Konzepte aus AnaCredit, SHS, FINREP und anderen abdeckt und künftig um IReF-Konzepte erweitert werden kann.
 

Durch den Einsatz beispielsweise von BIRD als zentralem Datenhaltungssystem können Institute zahlreiche Synergien nutzen:

  • Einmalige Datenerfassung: Relevante Grunddaten (Kredite, Kunden, Sicherheiten etc.) werden nur einmal im Daten-Repository erfasst und validiert, aber für beide Zwecke (IReF und EoVC) verwendet. Doppelerfassungen und Abweichungen werden vermieden.
  • Konsistente Definitionen: BIRD stellt sicher, dass für statistische, aufsichtsrechtliche und abwicklungsbezogene Meldungen dieselben Datenbegriffe und -definitionen gelten. Unterschiede in Terminologie oder Messmethoden (Behandlung von Wertminderungen, Ausfallkriterien und so weiter) können intern vereinheitlicht werden, was die Abstimmung zwischen Regulatorik und Abwicklung erleichtert.
  • Effizienz und Automatisierung: BIRD ist darauf ausgelegt, aus dem LDM per Transformationen automatisiert verschiedene Output-Formate zu erzeugen. Einmal eingerichtete BIRD-Prozesse könnten also sowohl IReF-Reports als auch SRB VDS parallel generieren. Änderungen (z. B. neue Anforderungen) müssten nur im BIRD-Modell nachgezogen werden, anstatt separate Prozesse anzupassen.
  • Zukunftssicherheit: BIRD wird fortlaufend an neue Reporting-Frameworks angepasst (so fließen beispielsweise auch IReF-Anforderungen in das BIRD-Modell ein). Ein BIRD-basiertes System kann daher zukünftige Änderungen in EoVC oder IReF leichter absorbieren, indem nur das Mapping aktualisiert wird, anstatt die gesamte Datenarchitektur neu aufzusetzen.

Trotz der genannten Vorteile sind einige potenzielle Hürden zu beachten:

  • Implementierungsaufwand: Die Einführung von BIRD erfordert initial erhebliche Anpassungen der internen Dateninfrastruktur. Nicht alle Institute haben bisher BIRD implementiert; der Zeit- und Ressourcenbedarf ist hoch. Allerdings kann dieser Aufwand durch die langfristigen Einsparungen und Synergien gerechtfertigt sein.
  • Abdeckung abwicklungsspezifischer Felder: Wie oben beschrieben enthält BIRD nicht alle in EoVC neu eingeführten Datenfelder (z. B. Bewertungs-Cluster). Diese müssten in der BIRD-Logik als zusätzliche Attribute ergänzt oder anderweitig abgebildet werden. Die Flexibilität von BIRD erlaubt zwar Erweiterungen (z. B. benutzerdefinierte Felder im Input Layer), jedoch müssten solche Ergänzungen sauber an die bestehenden BIRD-Strukturen angedockt und gewartet werden.
  • Synchronisation und Governance: Die parallele Entwicklung von EoVC und IReF setzt eine enge Abstimmung der Behörden voraus. Obwohl Gremien wie das Joint Bank Reporting Committee (JBRC) auf eine Angleichung hinarbeiten, besteht das Risiko, dass Spezifikationen nicht vollständig synchron laufen. Institute, die frühzeitig auf BIRD setzen, müssen daher eventuelle Modellanpassungen in Kauf nehmen, falls EoVC- und IReF-Standards doch auseinanderdriften.
  • Datenvolumen und Performance: Beide Rahmen (EoVC und IReF) erfordern das Vorhalten umfangreicher Granulardaten. Die Integration im BIRD-Modell bedeutet, dass extrem große Datenmengen zentral gemanagt werden. Institute müssen sicherstellen, dass ihre BIRD-Umgebung skalierbar und performant genug ist, um sowohl die laufende statistische Berichterstattung (IReF) als auch die sofort abrufbaren Abwicklungsdaten (EoVC) zu bedienen.
     

EoVC-Implementierung: Handlungsempfehlungen

Die gleichzeitige Einführung von IReF und EoVC ist ohne Frage anspruchsvoll, kann aber mit dem richtigen Ansatz zu einem Mehrwertprojekt für die Bank werden. Durch die enge Verzahnung beider Initiativen – organisatorisch und datentechnisch – lassen sich Skaleneffekte und Qualitätsgewinne realisieren, die über die reine Compliance hinausgehen. Entscheidend ist, das Projekt proaktiv anzugehen, statt nur zu reagieren: Wer frühzeitig eine integrierte Datenarchitektur aufsetzt und Synergien nutzt, verwandelt die regulatorische Pflichtübung in einen strategischen Vorteil für konsistentes Datenmanagement. Die Bank positioniert sich damit nicht nur für 2029, sondern auch für die weitere Zukunft eines vereinheitlichten europäischen Melde- und Abwicklungssystems.
 

Für die Praxis wird deshalb empfohlen, IReF und EoVC integriert zu planen – durch einen zentralen Datenhaushalt und ein gemeinsames Implementierungsprogramm. Die folgenden Handlungsempfehlungen sind strukturiert nach Herausforderungen, Synergien sowie konkreten Maßnahmen in Organisation, Technik und Prozessen:

Aspekt

Herausforderung/Risiko

Synergie/Chance

Empfohlene Maßnahme

Projektaufwand und Timing

Gleichzeitige Umsetzung bis 2029 überlastet Ressourcen; Gefahr von Doppelarbeiten

Überlappende Deadlines erlauben gemeinsames Programm-Management (ein Plan statt zwei)

Ein integriertes Programm mit kombinierter Roadmap aufsetzen; Meilensteine für beide Initiativen synchronisieren

Datenanforderungen

Unkoordinierte Modelle (IReF vs. VDS) erzwingen aufwendige Mapping-Prozesse und bergen Inkonsistenz

Circa 70–80 Prozent der Datenfelder sind deckungsgleich nutzbar

Ein einheitliches Datenmodell (z. B. BIRD) implementieren, das alle erforderlichen Felder einmalig vorhält

IT-Systeme

Separate Datenhaushalte für Meldewesen und Abwicklung verdoppeln IT-Kosten und Wartungsaufwand

Eine zentrale Plattform kann beide Meldewege speisen („one source – multi-use“)

Aufbau eines gemeinsamen Data Repository („Golden Source“) für alle granularen Regulierungsdaten

Organisation

Verschiedene Teams (RegReporting, R&RP) könnten isoliert arbeiten – ineffizient und widersprüchlich

Durch Zusammenarbeit entsteht bereichsübergreifendes Know-how; Abbau von Silos verbessert die Datenkultur

Aufbau crossfunktionaler Steuerungsgremien und eindeutige Datenverantwortliche über Bereichsgrenzen hinweg benennen

Datenqualität

Zwei getrennte Qualitätsprüfungen würden Ressourcen binden und eventuell zu unterschiedlichen Ergebnissen führen

Eine Consolidated-Data-Quality-Strategie hebt das Qualitätsniveau insgesamt und erfüllt beide Regimes parallel

Einheitliche Validierungsregeln und ­kontrollen definieren, Fehlerbehebung zentralisiert durchführen (BCBS 239 nutzen)

Zukunftssicherheit

Kurzfristiges „Nur-Erfüllen” riskiert, bei künftigen Integrationsvorgaben nacharbeiten zu müssen

Frühzeitige Standardisierung (BIRD) legt das Fundament für kommende Anforderungen (Prudential und Resolution Reporting wachsen zusammen)

Aufbau eines strategischen Datenhaushalts zur Erreichung des EU-Ziels eines integrierten Meldewesens (define once, report once)


Fazit

EoVC und IReF werden die Datenlandschaft der Banken grundlegend verändern. Sowohl IReF als auch VDS sind ab 2029 verpflichtend anzuwenden, sodass die Umsetzung beider Anforderungen zeitgleich bis 2029 zu erfolgen hat. Dadurch entsteht das Potenzial, EoVC und IReF auf einem gemeinsamen Datenhaushalt aufzubauen. Institute sollten frühzeitig eine integrierte Implementierung beider Anforderungen prüfen, um Kosten, Aufwand und Risiken zu steuern und langfristig effizientere, konsistente Prozesse zu etablieren.

Mehr zum Thema

IReF: Zielbild, Zeitplan und Implikationen für Kreditinstitute

Erfahren Sie jetzt alles zu Zielbild, Zeitplan und Implikationen von BIRD und IReF für Kreditinstitute und starten Sie gut vorbereitet!

BCBS-239-Compliance mit IReF/BIRD verbessern und Kosten senken

Standardisieren Sie Ihr Reporting mit IReF/BIRD, verbessern Sie die BCBS-239-Compliance und sparen Sie Kosten. Jetzt informieren und Gap-Analyse durchführen!

Grenzüberschreitende Umsetzung von IReF für Kreditinstitute

IReF bringt einen Paradigmenwechsel im Reporting: harmonisierte Daten, zentrale Governance, weniger Komplexität. Jetzt vorbereiten und Chancen nutzen!