Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Wichtige Implikationen für Kreditinstitute
Die Planung, Konzeption, Implementierung und die darauffolgenden Tests sollten im Zeitraum bis zur Pilotphase abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Institute etwa noch drei Jahre Zeit für die IReF-Umsetzung haben. IReF führt zu einer grundlegenden Transformation des Meldewesens. Die Komplexität der fachlichen, technischen und prozessualen Implikationen ist nicht zu unterschätzen. Daher empfehlen wir kurzfristig mit einer individuellen Analyse der Auswirkungen zu beginnen, falls noch nicht geschehen, und darauf aufbauend das Umsetzungsprojekt zu planen. Im Rahmen der Projektplanung ist zu berücksichtigen, dass sowohl in der Pilot- als auch in der Parallelphase voraussichtlich mehr Ressourcen benötigt werden, um die Meldeformulare sowie die granularen IReF-konformen Daten an die Aufsicht zu übermitteln und etwaige Inkonsistenzen zwischen den beiden Lieferungen zu beseitigen. Die richtige Vorbereitung hängt von der jeweiligen Situation des Instituts ab und bedarf der Berücksichtigung von unterschiedlichen Faktoren:
- Größe des Institutes
- Internationalität (etwa ausländische Niederlassungen mit unterschiedlichen Meldeanforderungen und IT-Architektur)
- Komplexität des Geschäftsmodells
- Meldewesensysteme im Einsatz (zum Beispiel Standardsoftware oder eigene Lösungen) sowie Umfang des Anpassungsbedarfs der Vorsysteme und Schnittstellen
- Grad der derzeitigen Standardisierung des Meldewesens (zum Beispiel bestehendes Data-Dictionary; bestehendes IKS im Meldewesen für die Datenqualität; standardisierte Prozesse; Data-Governance-Rahmenwerk)
Da das endgültige Ziel des IReF auf der Hand liegt, können einige No-Regret-Maßnahmen, wie zum Beispiel Angleichung von unterschiedlichen Definitionen und Schließen von Datenqualitätslücken, bereits von den Instituten analysiert und umgesetzt werden. Welche diese genau sind, ist in einer strukturierten Gap-Analyse zu bestimmen. Obwohl das aktuelle Ziel des IReF die Standardisierung des statistischen Meldewesens ist, ist es wichtig, das übergeordnete Ziel der Aufsichtsbehörden, auch das aufsichtsrechtliche und Abwicklungsmeldewesen zu harmonisieren, nicht aus dem Blick zu verlieren und dieses in der langfristigen institutsindividuellen Meldewesensstrategie zu berücksichtigen.