Luftaufnahme eines roten Kajaks in einem Labyrinth aus Schilfinseln.

EmpCo-Richtlinie: Was Unternehmen jetzt bei Umwelt-aussagen beachten müssen

Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltaussagen. Worauf die Unternehmensleitung jetzt achten sollte.


Überblick:

  • Die EmpCo (Richtlinie (EU) 2024/825) verbietet unbelegte Umweltaussagen und Siegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem – anzuwenden ab 27.09.2026.
  • Betroffen sind alle Unternehmen, die in der EU gegenüber Verbrauchern mit Umwelt-, Sozial- oder Kreislaufwirtschaftsaussagen werben.
  • Verstöße können behördliche Maßnahmen, Haftung und Reputationsschäden auslösen. Claims, Nachweise und Freigabeprozesse gehören auf den Prüfstand.

Die Empowering Consumers Directive (EmpCo), auch bekannt als Empowering Consumers for the Green Transition Directive, (Richtlinie (EU) 2024/825) stärkt den Verbraucherschutz in der EU, indem sie gegen irreführende Umwelt- sowie Nachhaltigkeitsaussagen – sogenanntes Greenwashing – vorgeht. Die Richtlinie ergänzt bestehende europäische Verbraucherschutzvorschriften und schafft neue Anforderungen an Marketing, Produktkommunikation und Nachhaltigkeitsclaims.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Verbot von nicht belegten Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen.
  • Verbot von irreführenden Angaben zu Umwelt-, Sozial- oder Kreislaufwirtschaftseigenschaften von Produkten und Dienstleistungen.
  • Prüfbare Umsetzungspläne für künftige Umweltaussagen.
  • Mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei nachhaltigkeitsbezogener Verbraucherkommunikation.

Zeitplan: Ab wann gilt die EmpCo?

Die Richtlinie trat im März 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wurde die EmpCo-Richtlinie durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die neuen Vorschriften gelten seit dem 27. September 2026 in allen Mitgliedstaaten, die die EmpCo-Richtlinie in nationalees Recht umsesetzt haben.


Die Richtlinie erhöht die Compliance-Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsmarketing in der gesamten Europäischen Union.


Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Die Nichteinhaltung der in nationales Recht umgesetzten EmpCo-Vorgaben kann für betroffene Unternehmen zu behördlichen Maßnahmen, Verbraucherbeschwerden sowie einer Haftung nach nationalem Verbraucherschutzrecht führen. Insgesamt erhöht die Richtlinie die Compliance-Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsmarketing in der gesamten Europäischen Union.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die EmpCo betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten und gegenüber Verbrauchern Umwelt-, Nachhaltigkeits- oder sonstige Aussagen zu ökologischen und sozialen Merkmalen sowie Zirkularitätsaspekten verwenden. Besonders betroffen sind Unternehmen mit:

  • Nachhaltigkeits- und Umweltclaims
  • ESG-bezogenen Marketingkampagnen
  • Klimaneutralitäts- oder Net-Zero-Aussagen
  • Nachhaltigkeitslabels oder Gütesiegeln
  • Angaben zur Kreislaufwirtschaft, Reparierbarkeit oder Produktlebensdauer
  • umfangreicher Verbraucherkommunikation in digitalen und klassischen Vertriebskanälen

Was die EmpCo-Richtlinie konkret verlangt

Mit der EmpCo steigen die Anforderungen an die Verwendung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass entsprechende Claims und Labels nachvollziehbar belegt, dokumentiert und gegenüber Behörden sowie Verbrauchern belastbar nachweisbar sind.

Die Richtlinie adressiert insbesondere Greenwashing-Risiken. Sie untersagt unter anderem:

  • allgemeine Umweltaussagen ohne ausreichende Nachweise,
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem,
  • irreführende Angaben zu Umwelt-, Sozial- oder Kreislaufwirtschaftseigenschaften von Produkten und Dienstleistungen,
  • zukunftsbezogene Umweltaussagen ohne prüfbaren Umsetzungsplan.

Handlungsbedarf für die Unternehmensleitung

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen jetzt die Auswirkungen auf ihre Nachhaltigkeitskommunikation, Marketingaktivitäten und Governance-Strukturen bewerten. Zentrale Handlungsfelder sind:

  • Identifikation und Bewertung bestehender Claims und Labels
  • Prüfung verfügbarer Nachweise
  • Etablierung geeigneter Freigabe- und Kontrollprozesse
  • Einbindung relevanter Daten aus Liefer- und Wertschöpfungsketten

Kommunikation zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen wird stärker reguliert und kontrolliert und ist zunehmend Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit.


Die Anforderungen reichen damit über klassische Marketingprozesse hinaus und betreffen auch Governance-, Dokumentations- und Freigabestrukturen. Nachhaltigkeitskommunikation wird zunehmend Gegenstand regulatorischer Kontrollen, rechtlicher Bewertungen und öffentlicher Aufmerksamkeit. Fehlende oder unzureichend belegte Aussagen können zu behördlichen Maßnahmen, Verbraucherbeschwerden, wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie Reputationsschäden führen. Insbesondere Unternehmen mit komplexen internationalen Lieferketten stehen vor der Herausforderung, die Datengrundlage ihrer Nachhaltigkeitsaussagen transparent und belastbar nachzuweisen.

EmpCo als strategische Chance

Gleichzeitig bietet die Richtlinie die Chance, Nachhaltigkeitskommunikation strategisch weiterzuentwickeln. Unternehmen, die ihre Aussagen transparent, konsistent und evidenzbasiert gestalten, können Vertrauen bei Kunden, Investoren und weiteren Stakeholdern stärken, regulatorische Risiken reduzieren und ihre ESG-Positionierung nachhaltig festigen.


Transparente, konsistente und evidenzbasierte Aussagen können Vertrauen bei Kunden, Investoren und weiteren Stakeholdern stärken und regulatorische Risiken reduzieren.


Wie EY unterstützt

Die Umsetzung der EmpCo erfordert die Kombination von Rechtsberatungs-, Nachhaltigkeits- und Assurance-Expertise. EY begleitet Unternehmen entlang des gesamten Lebenszyklus von Nachhaltigkeitsaussagen, von der regulatorischen Einordnung bis zur unabhängigen Überprüfung der Umsetzungspläne zu künftigen Umweltaussagen.
 

Legal Advisory – wir unterstützen bei:

  • Analyse regulatorischer Anforderungen
  • Bewertung bestehender Claims
  • Identifikation rechtlicher Risiken
  • Entwicklung rechtssicherer Kommunikationsstrategien
  • Interpretation nationaler Umsetzungsregelungen

Sustainability Advisory (EmpCo Readiness) – wir unterstützen bei:

  • Claims- und Label-Inventur
  • Entwicklung von Substantiierungsansätzen
  • Aufbau von Governance-Strukturen
  • Gestaltung von Freigabe- und Kontrollprozessen
  • Erstellung von Implementierungs-Roadmaps
  • Integration von Lieferketteninformationen und ESG-Daten

Verification Services – wir unterstützen bei:

  • unabhängiger Bewertung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
  • Überprüfung von Nachweisen und Evidenzstrukturen
  • Bewertung von Governance- und Kontrollmechanismen
  • Vorbereitung auf steigende regulatorische und Stakeholder-Anforderungen

Ihr Mehrwert

Durch die Kombination aus regulatorischer Expertise, Nachhaltigkeitsberatung, rechtlicher Bewertung und unabhängiger Verifizierung begleitet EY Unternehmen ganzheitlich auf ihrem Weg zu einer glaubwürdigen, belastbaren und regulatorisch konformen Nachhaltigkeitskommunikation. So können Greenwashing-Risiken reduziert, Compliance-Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Vertrauen bei Verbrauchern und anderen Stakeholdern gestärkt werden.

Fazit

Die EmpCo-Richtlinie macht Nachhaltigkeitskommunikation zu einem Compliance- und Governance-Thema. Seit dem 27. September 2026 müssen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen belegt, dokumentiert und gegenüber Behörden sowie Verbrauchern nachweisbar sein. Für die Unternehmensleitung bedeutet das: Bestehende Claims und Labels sollten jetzt inventarisiert, Nachweise geprüft und Freigabeprozesse verbindlich verankert werden. Unternehmen, die ihre Kommunikation transparent und evidenzbasiert aufstellen, reduzieren regulatorische Risiken und stärken zugleich das Vertrauen von Kunden, Investoren und weiteren Stakeholdern.

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