Risikoarten nach der IFR
Mit den Risikoarten „Risiken für die Kunden“, „Risiken für den Markt“ und „Risiken für das Wertpapierinstitut“ knüpfen die Vorgaben der WpI MaRisk an die Systematik der IFR an. Für viele Institute bedeutet dies die Neustrukturierung ihrer etablierten Risikomanagementansätze. Neu ist insbesondere die stärkere Ausrichtung an den K-Faktoren der IFR sowie die explizite Berücksichtigung potenzieller Auswirkungen auf Kunden und Marktteilnehmer.
Bei den Risiken für die Kunden rücken insbesondere Schäden aus Beratungsfehlern, Prozess- und Systemmängeln sowie Fehlverhalten vertraglich gebundener Vermittler in den Fokus. Die Risiken für den Markt adressieren vor allem mögliche Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Marktteilnehmer und berücksichtigen dabei insbesondere volatile Marktbedingungen, komplexe oder illiquide Produkte sowie die Marktstellung des Instituts.
Für die Risiken des Wertpapierinstituts selbst konkretisieren die WpI MaRisk die Anforderungen an die Risikosteuerung deutlich und verlangen bei mittleren Wertpapierinstituten unter anderem angemessene Limitstrukturen, die laufende Überwachung von Limitauslastungen sowie eine regelmäßige Bewertung und Überwachung von Handels- und Anlagebuchpositionen. Institute sollten daher ihre Risikoinventur, -bewertung, -überwachung und -berichterstattung frühzeitig daraufhin überprüfen, ob die verwendete Risikotaxonomie, Governance-Strukturen und Steuerungsinstrumente den zukünftigen regulatorischen Erwartungen entsprechen.
Anforderungen an die Compliance-Funktion
Neben Risikomanagement-Funktion und Interner Revision rückt auch die Compliance-Funktion ausdrücklich in den Fokus der WpI MaRisk. Nach der Systematik der WpI MaRisk ist sie Teil der besonderen Funktionen und damit ein wesentlicher Baustein der internen Kontrollmechanismen.
Wertpapierinstitute müssen sicherstellen, dass die Compliance-Funktion über ein klar definiertes Mandat, ausreichende Ressourcen, Zugang zu relevanten Informationen sowie eine angemessene organisatorische Unabhängigkeit verfügt. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und interner Vorgaben, die Beratung der Geschäftsleitung und Fachbereiche, die Bewertung von Compliance-Risiken sowie eine regelmäßige, risikoorientierte Berichterstattung.
Für die Umsetzung bedeutet dies, dass die Compliance-Funktion nicht lediglich formal eingerichtet sein sollte, sondern vielmehr wirksam in die Governance-Struktur eingebunden sein und risikoorientiert über klar definierte Schnittstellen zum Risikomanagement sowie zu relevanten Kontroll- und Eskalationsprozessen verfügen soll. Bei kleinen Wertpapierinstituten können Umfang und organisatorische Ausgestaltung proportional erfolgen; gleichwohl sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, wie Interessenkonflikte vermieden, Unabhängigkeit gewährleistet und eine wirksame Wahrnehmung der Compliance-Aufgaben sichergestellt werden.
Mittlere Wertpapierinstitute sollten demgegenüber besonders prüfen, ob Zuständigkeiten, Berichtslinien, Compliance-Planung, Überwachungshandlungen und Eskalationsmechanismen bereits den künftigen aufsichtlichen Erwartungen entsprechen.
WpI MaRisk strukturiert umsetzen
Die Bafin hat die WpI MaRisk am 24. August 2026 final veröffentlicht. Für betroffene Wertpapierinstitute ist es daher jetzt entscheidend, die Auswirkungen der Anforderungen der WpI MaRisk auf das eigene Betriebsmodell frühzeitig zu identifizieren.