Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Aktuelle EBA-Veröffentlichungen zu beachten
Zudem erfolgten am 14. Dezember 2023 weitere wichtige Veröffentlichungen durch die EBA, die für die Umsetzung der CRR III relevant sind:
- EBA-Roadmap: Die CRR III und die CRD VI enthalten etwa 140 EBA-Mandate für technische und regulatorische Implementierungsstandards (ITS und RTS), Stellungnahmen, Reports etc. (sogenannte regulatorische Produkte). Die Abarbeitung der Mandate durch die EBA soll in vier Phasen erfolgen und betrifft in erster Linie die Bereiche Credit Risk (42), Market Risk (24), Operational Risk (11), Market Access and Third-Country Branches (12), Internal Governance (8), Risks related to ESG-Factors (4), Reporting and Disclosure (8) und Pillar 3 Data Hub (7). Die EBA zeigt sich in diesem Zusammenhang zuversichtlich, die Mandate fristgerecht bedienen zu können. Die Institute ihrerseits müssen Erkenntnisse hieraus in ihre Umsetzungsprojekte einfließen lassen.
Die EBA-Roadmap findet sich hier: The EBA publishes roadmap on the implementation of the EU Banking Package | European Banking Authority (europa.eu)
- Zwei Entwürfe für technische Anpassungen an den Rahmenwerken für die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen: Die beiden Konsultationspapiere basieren auf in der CRR III verankerten EBA-Mandaten und werden bis zum 14. März 2024 zur Konsultation gestellt. Sie betreffen Änderungen, die sich aus dem Regelwerk der CRR III ergeben und beziehen sich im Wesentlichen auf den Output Floor, das Kreditrisiko, das CVA-Risiko, das Marktrisiko und die Höchstverschuldungsquote. Änderungen betreffend das operationelle Risiko sollen Anfang 2024 in die Konsultation gebracht werden. Die EBA folgt hierbei einem 2-Stufen-Ansatz: Während sich Stufe 1 unmittelbar auf die mit der Basel-III-Finalisierung verbundenen Anforderungen konzentriert, bezieht sich Stufe 2, die später im Jahr 2024 angestoßen wird, auf davon losgelöste Anpassungen und auf solche, die einer späteren Umsetzung bedürfen.
Die Änderungen an den Melde- und Offenlegungs-Templates sind umfassend und beinhalten Anpassungen an bestehenden wie auch die Einführung neuer Templates. Zudem soll die Konsistenz zwischen den aufsichtlichen Meldungen und der Offenlegung erhöht werden. Über die Templates sind auch die Auswirkungen abzubilden, die sich aufgrund der Einführung des Output Floor ergeben. Exemplarisch sollen sich im Kontext des Output Floor Änderungen an den Melde-Templates C02.00–C04.00, C06.02, C13.01, C14.01 und C34.02 ergeben. Zudem soll ein neues Template C10.00 (Auffächerung des IRBA-Exposure nach KSA-Forderungsklassen) eingeführt werden. Auf Offenlegungsseite sollen in diesem Kontext die Templates EU OV1 und EU KMI angepasst und die Templates EU CMS1 (RWA-Vergleich pro Risikoart) und EU CMS 2 (RWA-Vergleich pro [Sub-]Forderungsklasse) neu eingeführt werden. Durch die Verknüpfung der Modelle- mit der Nicht-Modelle-Welt ergeben sich hohe Anforderungen an die Datenintegrität und -qualität.
Zudem hat die EBA ihr Mapping-Tool in aktualisierter Form veröffentlicht, die eine konsistente Überleitung von Offenlegungs- und Meldedaten sicherstellen soll.
Die Konsultationsfassungen und das EBA-Mapping-Tool finden sich hier: The EBA consults on the amendments to the Pillar 3 disclosure and supervisory reporting frameworks in the context of the implementation of the Basel III reforms in the EU | European Banking Authority (europa.eu)
Relevant ist auch die gesonderte Konsultation zu den Meldepflichten für das Marktrisiko gemäß den FRTB-Ansätzen. Den finalen Report hierzu veröffentlichte die EBA am 11 Januar 2024. Darin sind zahlreiche neue Meldeformulare vorgesehen. Der Report ist hier zu finden: The EBA revises reporting requirements for market risk | European Banking Authority (europa.eu)
- Konsultationspapier zur Zentralisierung der Offenlegung im Rahmen des Pillar 3 Data Hub: Ausgehend von in der CRR verankerten EBA-Mandaten wird die EBA künftig die Offenlegungsinformationen der Institute zentral über einen sogenannten Pillar 3 Data Hub (P3DH) veröffentlichen. Das Konsultationspapier präzisiert die technischen Anforderungen und die Prozesse, die Institute hinsichtlich ihrer Offenlegung und für Zwecke des P3DH zu befolgen haben. So ist vorgesehen, dass große Institute ihre Offenlegungsinformationen direkt in dem vorgesehenen technischen Format an die EBA berichten, während die EBA die Offenlegungsinformationen von kleinen und nicht komplexen Instituten auf der Basis derer regulären Zumeldung für Zwecke des P3DH aufbereitet. Der vorläufige Ablauf sieht vor, dass die Operativnahme des P3DH dem Zeitplan der CRR-III-Offenlegung folgt und große Institute 2025 ihre halbjährlichen Offenlegungen an die EBA berichten; für kleine und nicht komplexe Institute ist voraussichtlich der Stichtag Ende 2025 relevant. Die Konsultationsphase ist bis zum 29. März 2024 angesetzt.
Die Etablierung des P3DH geht mit der Errichtung eines „European Single Access Point (ESAP)“ einher. Der ESAP folgt einer gesonderten Regulierungsinitiative und einem wesentlich breiteren Ansatz, da eine Vielzahl finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensberichterstattungen davon erfasst werden soll – darunter auch die Säule-3-Offenlegung von Instituten. Allerdings soll der ESAP deutlich nach dem P3DH zur Anwendung kommen. In diesem Zusammenhang sieht sich die EBA als Sammelstelle (Collection Body) für die Säule-3-Offenlegung von Instituten und deren Bereitstellung für ESAP-Zwecke.
Die Konsultationsfassung findet sich hier: EBA publishes discussion paper on the centralisation of EEA banks Pillar 3 disclosures in the EBA Pillar 3 data hub | European Banking Authority (europa.eu)