Radfahrer im morgendlichen Nebel an einer ruhigen Kreuzung der Innenstadt

Greenwashing im Finanzsektor: Was jetzt regulatorisch zählt

Die Regulatorik verlangt belegbare Nachhaltigkeitsaussagen. KI-Tools wie EY Greensight AI stärken Prävention und Vertrauen.


Überblick
  • Die strenge EU-Regulierung fordert belegbare, transparente Nachhaltigkeitsaussagen und eine robuste ESG-Governance im Finanzsektor.
  • Innovative Tools wie EY Greensight AI helfen, Greenwashing-Risiken zu erkennen, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und Vertrauen zu sichern.

Greenwashing – das bewusste oder fahrlässige Täuschen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und -dienstleistungen – ist zu einer der zentralen Herausforderungen für den Finanzsektor geworden. Die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Investments und die zunehmende gesellschaftliche Sensibilität für ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) haben nicht nur neue Chancen, sondern auch erhebliche Risiken für Finanzinstitute geschaffen. Regulatorische Initiativen auf europäischer und deren Umsetzung auf nationaler Ebene, wie die Green Claims Directive und die Consumer Empowerment Directive, verschärfen die Anforderungen an Transparenz und Nachweisbarkeit von Nachhaltigkeitsaussagen.

Für Finanzinstitute wird Greenwashing damit zu einem Governance- und Compliance-Thema: Nachhaltigkeitsaussagen müssen entlang klarer Verantwortlichkeiten, definierter Freigaben und prüffähiger Nachweise gesteuert werden.


Für Finanzinstitute wird Greenwashing damit zu einem Governance- und Compliance-Thema: Nachhaltigkeitsaussagen müssen entlang klarer Verantwortlichkeiten, definierter Freigaben und prüffähiger Nachweise gesteuert werden.


Was ist Greenwashing? Definition und Relevanz

„Greenwashing bezeichnet Praktiken, bei denen nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen oder Maßnahmen das tatsächliche Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens oder Produkts nicht korrekt widerspiegeln und dadurch Verbraucher:innen, Investoren oder andere Marktteilnehmer irreführen. Besonders im Finanzsektor kann Greenwashing dazu führen, dass Kapitalströme fehlgeleitet werden und das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte massiv leidet. Die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities; ESAs) haben Greenwashing als zentrales Risiko identifiziert. Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) definiert Greenwashing als eine Praxis, bei der Nachhaltigkeitsaussagen nicht klar und angemessen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil spiegeln.

In der Praxis entsteht Greenwashing häufig dort, wo ESG-Compliance nicht systematisch in Prozesse übersetzt wird – etwa bei Produktdokumentation, Marketingtexten und der Konsistenz zwischen internen Daten und externer Kommunikation.


Besonders im Finanzsektor kann Greenwashing dazu führen, dass Kapitalströme fehlgeleitet werden und das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte massiv leidet.


Regulatorische Anforderungen und aktuelle Entwicklungen

Europäische Initiativen

Green Claims Directive: Die EU-Kommission hat mit der Green Claims Directive einen Vorschlag vorgelegt, der umweltbezogene Produktaussagen strengeren Prüf- und Sanktionsmechanismen unterwirft. Ziel ist es unter anderem, sicherzustellen, dass Werbung für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen wahrheitsgemäß ist und keine irreführenden Angaben enthält. Sollte die Green Claims Directive in ihrer aktuellen Entwurfsfassung umgesetzt werden, müsste jede Umweltaussage einen ausdifferenzierten Anforderungskatalog erfüllen und vor Veröffentlichung einer Bedeutsamkeitsprüfung unterzogen werden. Intention ist es, Nachhaltigkeitskommunikation zu unwesentlichen Aspekten eines Produkts oder Anbieters vollständig zu verhindern.

Consumer Empowerment Directive: Diese Richtlinie stärkt die Rechte der Verbraucher:innen, indem sie Unternehmen verpflichtet, klare, belegbare und nicht irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu tätigen. Dabei werden bestimmte bislang nicht gesetzlich regulierte Fallgruppen der Nachhaltigkeitskommunikation vollständig untersagt. So sind beispielsweise unspezifische Aussagen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Dies bedeutet einen erheblichen Eingriff in die bisher gelebte Kommunikationspraxis, die stark von allgemeinen Formulierungen geprägt war.


Die europäischen Mitgliedstaaten müssen die Consumer Empowerment Directive bis zum 27. März 2026 umsetzen und die entsprechenden Anforderungen ab dem 27. September 2026 anwenden. In Deutschland wird die Umsetzung über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgen, wobei die geplante Anpassung noch im Entwurfsstadium ist.


Die europäischen Mitgliedstaaten müssen die Consumer Empowerment Directive bis zum 27. März 2026 umsetzen und die entsprechenden Anforderungen ab dem 27. September 2026 anwenden. In Deutschland wird die Umsetzung über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgen, wobei die geplante Anpassung derzeit noch im Entwurfsstadium ist.
 

Weitere ergänzende europäische Regelwerke: Im Finanzsektor werden die Vorgaben der Green Claims Directive und der Consumer Empowerment Directive ergänzt durch Vorgaben aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der EU-Taxonomieverordnung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und der Insurance Distribution Directive (IDD).
 

Die Vielzahl der Regelwerke macht eine konsistente ESG-Governance erforderlich, die Offenlegung, Produkt-Governance und Kommunikation über ein einheitliches Kontroll- und Dokumentationskonzept zusammenführt.

Bisherige Handhabung von Greenwashing in Deutschland

Bislang wurden die deutsche Praxis und das Rahmenwerk zu Nachhaltigkeitsaussagen maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Typischer Ansatzpunkt war dabei, dass Aussagen nicht ausreichend klar und nachvollziehbar belegt wurden. Dies betraf insbesondere fehlende Substanziierung bei Angaben zur „Klimaneutralität“ und CO₂-Kompensation sowie die irreführende Darstellung gesetzlicher Mindestanforderungen als besonderes Qualitätsmerkmal eines Produkts. Bereits dieser, im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägte Rahmen führte zu zahlreichen Klagen von NGOs, die oft in Niederlagen von betroffenen Unternehmen vor Gericht oder in verhängten Bußgeldern endeten.

Einfluss europäischer Regulatorik auf die Handhabung von Greenwashing in Deutschland

Die europäischen Vorgaben sind vielzählig und nehmen Unternehmen im Finanzsektor in vielen Fällen die Entscheidung ab, ob zu bestimmten Themen kommuniziert werden soll. Besonders die SFDR verpflichtet Unternehmen, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren strategisch zu berücksichtigen und hierzu Stellung zu nehmen.

Dabei kommt der transparenten Darstellung von Nachhaltigkeitsrisiken eine zentrale Bedeutung zu. So wird beispielsweise ausdrücklich gefordert, dass für die Erreichung beworbener ökologischer und sozialer Merkmale Angaben darüber gemacht werden müssen, wie dies geschieht. Im Vordergrund steht dabei häufig das „Ob“ – also welche Informationen offengelegt werden müssen –, während konkrete Vorgaben zum spezifischen „Wie“ der Formulierung oft fehlen. Diese Vorgaben werden unter anderem durch die EU-Taxonomieverordnung ergänzt, die ebenfalls Anforderungen an die Erreichung von Umweltzielen stellt und entsprechende Offenlegungen vorschreibt.

Die bisher bestehende Lücke hinsichtlich des „Wie“ der Darstellung wird durch die Green Claims Directive und die Consumer Empowerment Directive deutlich verkleinert. Beide Richtlinien definieren konkrete Fallgruppen mit spezifischen Anforderungen an unterschiedliche Arten von Aussagen, die für die gesamte Kommunikation gelten.

Neben den negativ formulierten Verbotstatbeständen für bestimmte Aussagen legen sie detailliert fest, welche Anforderungen Finanzinstitute in Bezug auf Datenqualität erfüllen müssen und welche zusätzlichen Mindestinhalte insbesondere bei folgenden Aussagearten erforderlich sind:

  • vergleichende Aussagen
  • zukunftsbezogene Aussagen
  • allgemeine Aussagen

Die europäischen Vorgaben greifen ineinander und schaffen ein umfassendes Anforderungsprofil für Finanzinstitute, das nicht mehr nur einzelne Tätigkeitsbereiche, sondern die gesamte Nachhaltigkeitskommunikation umfasst. Greenwashing ist für Finanzinstitute besonders relevant, da das „Ob“ der Kommunikation in deutlich mehr Fällen verpflichtend ist als bei Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Diese regulatorisch definierte Relevanz wird zu einer strengeren Prüfung der Nachhaltigkeitskommunikation führen und die Aufsichtsbehörden zu verstärkten Kontrollen veranlassen – sodass künftig nicht nur NGOs und Gerichte das Thema vorantreiben, sondern auch die zuständigen Behörden.


Diese regulatorisch definierte Relevanz wird zu einer strengeren Prüfung der Nachhaltigkeitskommunikation führen und die Aufsichtsbehörden zu verstärkten Kontrollen veranlassen – sodass künftig nicht nur NGOs und Gerichte das Thema vorantreiben, sondern auch die zuständigen Behörden.


Reputations- und Haftungsrisiken

Greenwashing kann im Rahmen der aktuellen Entwicklung zu erheblichen Reputationsschäden, regulatorischen Sanktionen und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen. Beispielsweise reagiert der Kapitalmarkt dann negativ auf Greenwashing, wenn Aufsichtsbehörden aktiv werden: Untersuchungen und Razzien führen zu signifikanten Kursverlusten betroffener Unternehmen.

Typische Greenwashing-Praktiken und Risikofaktoren

  • unbelegte oder vage Nachhaltigkeitsaussagen
  • Verwendung eigens kreierter Label
  • fehlende oder unzureichende ESG-Daten und -Prozesse
  • Inkonsistenzen zwischen Marketing und tatsächlicher Geschäftspraxis
  • mangelnde Integration von Anti-Greenwashing-Maßnahmen in die Governance und das Risikomanagement
  • Komplexität und Fragmentierung der regulatorischen Anforderungen

Herausforderungen für Finanzinstitute

  • Transparenz und Substanziierung: Jede Nachhaltigkeitsaussage muss durch belastbare Daten und nachvollziehbare Methoden belegt werden. Die Green Claims Directive fordert die Offenlegung der zugrunde liegenden Studien und Berechnungen sowie die Berücksichtigung der speziell auf die Aussagearten zugeschnittenen Anforderungen.
  • Ganzheitliche Erfassung des Greenwashing-Risikos: Da Nachhaltigkeitsaussagen bereits vor Einführung der Regulatorik veröffentlicht wurden, ist es insbesondere bei Internetauftritten wichtig, zu ermitteln, welche bestehenden Aussagen potenziell risikobehaftet sind.
  • Regelmäßige Aktualisierung: ESG-Daten und -Prozesse müssen kontinuierlich überprüft und an neue regulatorische Anforderungen angepasst werden.
  • Integration in das Risikomanagement: Greenwashing-Risiken sind als Teil des nichtfinanziellen Risikomanagements zu behandeln und in die Kontrollsysteme zu integrieren.

Lösungsansätze und Best Practices

Gerade bei vielen Kommunikationskanälen können KI-Tools in der Finanzbranche helfen, potenziell kritische Claims automatisiert zu erkennen, risikobasiert zu priorisieren und vor Veröffentlichung zu prüfen.

Prävention und Mitigation

  • Entwicklung und Implementierung klarer ESG-Strategien und -Richtlinien
  • Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Einführung von Prozessen zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaussagen
  • Nutzung von Technologie und KI zur automatisierten Erkennung von Greenwashing-Risiken
  • Aufbau einer „White List“ mit Aussagen, die geprüft wurden und unbedenklich verwendet werden können

Exemplarische EY-Lösungen

Der Nutzen von KI-Tools in der Finanzbranche steigt, wenn sie in die ESG-Governance eingebettet sind – mit definierten Review-Rollen, nachvollziehbaren Entscheidungskriterien und einer revisionssicheren Evidenzablage.

KI-gestützte Greenwashing-Prävention

EY bietet mit dem EY Greensight AI Tool und weiteren digitalen Lösungen einen ganzheitlichen Ansatz zur Identifikation und Prävention von Greenwashing:

  • Exposure Scan: automatisierte Analyse der öffentlichen Kommunikation zur Identifikation potenzieller Greenwashing-Risiken
  • Web-Monitoring: kontinuierliche Überwachung von Web-Domains auf neue, potenziell kritische Nachhaltigkeitsaussagen
  • Publishing Studio: Prüfung von Inhalten auf Greenwashing-Risiken vor Veröffentlichung
  • Risikobewertung und Priorisierung: KI-gestützte Bewertung und Priorisierung identifizierter Risiken, unterstützt durch Experten-Review
  • Rechtliche Substanziierung: Integration aktueller regulatorischer Anforderungen und juristischer Expertise

EY Academy of ESG in Financial Services

Unsere EY Academy of ESG in Financial Services vermittelt praxisorientiertes ESG‑ und Nachhaltigkeitswissen speziell für den Finanzdienstleistungssektor. Sie unterstützt die Mitarbeitenden von Unternehmen der Finanzbranche dabei, regulatorische Anforderungen zu verstehen, Risiken zu bewerten und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch neue Geschäftspotenziale eröffnen.

Fazit

Greenwashing stellt für den Financial-Services-Sektor ein erhebliches Risiko dar – sowohl aus regulatorischer als auch aus reputationsbezogener Sicht. Die regulatorischen Anforderungen werden weiter steigen und die Erwartung an Transparenz und Substanziierung von Nachhaltigkeitsaussagen wächst. Finanzinstitute sind gut beraten, Greenwashing-Risiken proaktiv zu berücksichtigen, ihre Governance- und Kontrollsysteme zu stärken, die Mitarbeitenden durch Schulungen und Weiterbildung entsprechend zu sensibilisieren und auf innovative Technologien zu setzen, um nachhaltiges Wachstum glaubwürdig und rechtssicher zu gestalten.

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