Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Die europäischen Mitgliedstaaten müssen die Consumer Empowerment Directive bis zum 27. März 2026 umsetzen und die entsprechenden Anforderungen ab dem 27. September 2026 anwenden. In Deutschland wird die Umsetzung über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgen, wobei die geplante Anpassung derzeit noch im Entwurfsstadium ist.
Weitere ergänzende europäische Regelwerke: Im Finanzsektor werden die Vorgaben der Green Claims Directive und der Consumer Empowerment Directive ergänzt durch Vorgaben aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der EU-Taxonomieverordnung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und der Insurance Distribution Directive (IDD).
Die Vielzahl der Regelwerke macht eine konsistente ESG-Governance erforderlich, die Offenlegung, Produkt-Governance und Kommunikation über ein einheitliches Kontroll- und Dokumentationskonzept zusammenführt.