Die roten Wuerstchen sind daenisches Kulturgut und auch bei Kurzzeitarbeitenden aus den Nachbarstaaten beliebt.

Warum fehlende A1‑Bescheinigungen teuer werden können

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EU-Mitgliedstaaten kontrollieren verstärkt Entsendedokumente. Es drohen Geldstrafen.


Überblick

  • EU‑Behörden kontrollieren Entsendedokumente intensiver, besonders bei Events. Fehlende A1‑Bescheinigungen können hohe Bußgelder für Unternehmen bedeuten.
  • Die A1‑Bescheinigung regelt, welches Sozialversicherungssystem bei grenzüberschreitender Arbeit gilt und schützt vor Beitragspflichten im Gastland.
  • Digitale Tools und EY‑Unterstützung helfen Unternehmen, A1‑Pflichten effizient zu erfüllen und Risiken bei kurzfristigen Dienstreisen zu vermeiden.

Ob Luxemburg, Schweden oder Dänemark, aus zahlreichen EU-Mitgliedsländern mehren sich Berichte, dass Personen aus anderen EU-Staaten nach ihren Arbeitsdokumenten gefragt werden. Dabei spielt die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eine wichtige Rolle. Seit ihrer Gründung im Jahr 2019 hat sie über 13.500 Arbeitnehmende überprüft und 168 gezielte grenzüberschreitende Kontrollen organisiert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Einhaltung von Entsendevorschriften zu koordinieren. Für Unternehmen kann das Fehlen einer gültigen A1-Bescheinigung zu Geldstrafen von 1.000 bis 10.000 Euro pro entsandte Person führen. Insbesondere bedeutende Veranstaltungen wie Messen oder Kongresse nehmen Behörden zum Anlass für verstärkte Kontrollen.

Eine Vorschrift, unterschiedliche Handhabung

Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, stehen vor einem Problem: Die Überprüfung und Umsetzung der Entsendevorschriften erfolgen von Land zu Land unterschiedlich. Einige Länder stellen strengere Anforderungen an A1-Bescheinigungen als andere. Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verwendet wird, um zu überprüfen, welches Sozialversicherungssystem für eine Person gilt, die grenzüberschreitend arbeitet. Es basiert auf dem rechtlichen Rahmen der EU-Verordnung Nr. 883/2004, die bestätigt, dass eine beschäftigte Person, die vorübergehend in einem anderen EU- bzw. EWR-Land arbeitet, von der Beitragspflicht im Gastland befreit ist.

Business Travel Tool

Um dieser Einhaltung gerecht zu werden, kann die Nutzung digitaler Tools wie der von EY entwickelten Business Travel Compliance App helfen, auch kurzfristige Anforderungen der Behörden zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden regelmäßig über die geltenden Vorschriften informieren und sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen jederzeit verfügbar sind.

Ansprechperson: Mathäus Siwy

Unterstützung durch EY

EY kann Unternehmen helfen, den Antragsprozess für die A1-Bescheinigung zu verstehen und die Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, die Vorschriften der Heimat- und Gastländer umzusetzen. Dabei optimieren wir den Prozess der Beschaffung von PWD- und A1-Bescheinigungen, um administrative Belastungen zu reduzieren. Durch Schulungen und Workshops hält EY HR- und Mobility-Teams über Änderungen in den wesentlichen Compliance-Gebieten auf dem Laufenden. Der Antragsprozess lässt sich innerhalb weniger Minuten durchführen und ist daher auch bei sehr kurzfristigen Dienstreisen problemlos.



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