Das Land NRW rüstet massiv auf im Kampf gegen Wirtschafts- und Finanzkriminalität. So hat das Landesjustizministerium Mitte dieses Jahres eine neue Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingerichtet. Damit bekommt das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) Unterstützung von einer hoch professionellen Ermittlungseinheit bei der Staatsanwaltschaft. Die Schlagkraft der Ermittlungsbehörden in NRW nimmt zu und mit ihr dürften auch die Ermittlungserfolge signifikant steigen. Diese werden in anderen Bundesländern bereits aufmerksam verfolgt. Bei Unternehmen wächst damit der Druck, die eigene Steuer-Compliance selbstkritisch zu verfolgen und nötigenfalls nachträgliche Korrekturen oder Anzeigen vorzunehmen.
Zentrale Einheit mit Präsenz in der Fläche
Bereits die Eröffnung des LBF NRW sorgte Anfang 2025 für Aufsehen. Durch die Vernetzung der bisher bei den lokalen Finanzämtern angesiedelten Abteilungen für Strafsachen und Steuerfahndung in einer einzigen Landesbehörde soll die besondere Expertise der Finanzverwaltung in diesem Bereich bestmöglich gebündelt werden. Insgesamt verfügt das LBF NRW über 1.200 Fachleute auf dem Gebiet der Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Neben der Zentrale des LBF NRW gibt es sechs Regionalabteilungen mit insgesamt zehn Standorten in ganz NRW, um eine Präsenz der Steuerfahndung in der Fläche gewährleisten zu können. Hauptunterschied zu der klassischen Aufteilung der Ermittlungsbehörden in anderen Bundesländern sind die stärkere Vernetzung und das bessere Know-how durch deutlich stärkere Spezialisierung in einigen Bereichen.
Von ARES bis ZEUS
Diverse Spezialeinheiten beim LBF NRW setzen Schwerpunkte bei der Ermittlung. Zum einen wurden bestehende Taskforces wie etwa die Analyseeinheit Risikorientierte Ermittlungen im Bereich der Steueraufsicht (ARES), die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS) oder die Zentrale Ermittlungs- und Koordinierungsstelle XPIDER NRW (ZEKoX) in das LBF NRW integriert. Zum anderen stellen in den Regionalabteilungen weitere Sondereinheiten gezielte Ermittlungen an. So macht bereits seit Längerem die „Soko Grunderwerbsteuer“ bei der Regionalabteilung VII (Bergisches Land-Sauerland) mit steuerlichen Mehrergebnissen von sich reden. Dabei werden von den Beamten öffentlich verfügbare Register systematisch auf Transaktionen untersucht, die bei nationalen und internationalen Unternehmensgruppen mit Grundbesitz Grunderwerbsteuer ausgelöst haben könnten. Der Aufwand scheint sich für die Finanzverwaltung zu lohnen: In Bereichen wie der Grunderwerbsteuer spricht sie bereits von einem stark „veränderten Anzeigeverhalten“. Hinzu kommen Schlagzeilen wie die bekannt gemachte Auswertung von Datenpaketen zu Kryptogeschäften oder Influencern.
ZeFin NRW
Seit dem 01.07.2025 hat die neue ZeFin NRW eigenständig die Strafverfolgung herausgehobener Fälle von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (bspw. komplexe Umsatzsteuerkarusselle) übernommen und ist zugleich zentrale Ansprechstelle für Justizbehörden und das LBF NRW. Vorerst 15 spezialisierte Staatsanwälte unterstützen und entlasten nunmehr die vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln. Sie dienen als Brückenkopf auf dem Gebiet und flankieren zusätzlich die Ermittlungen des LBF NRW. Neben der ausgewiesenen Spezialisierung der Beamten soll von hier aus die Zusammenarbeit in interdisziplinären Ermittlerteams weiter gefördert werden (etwa LBF NRW, Polizei, Staatsanwaltschaften, Zollfahndung, Bundeskriminalamt oder Finanzkontrolle Schwarzarbeit etc.).
Frühzeitiges Management steuer- und strafrechtlicher Risiken
Wichtig für die Einordnung von Ermittlungen des LBF NRW ist der Umstand, dass die Behörde häufig zunächst nur im reinen Steuerverfahren ermittelt. Dies gilt selbst dann, wenn der oder die Betroffene ein Schreiben der beim LBF NRW angesiedelten Steuerfahndung erhält, soweit diese ihre Ermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO führt („Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle“). In solchen Fällen sogenannter Vorfeldermittlungen haben Steuerpflichtige regelmäßig die Möglichkeit – von der auch grundsätzlich Gebrauch gemacht werden sollte –, den vom LBF NRW angefragten Sachverhalt zunächst steuerlich zu prüfen und soweit notwendig eine steuerliche Korrektur oder Nachmeldung vorzunehmen.