Einstieg in Quoten und Verbote
Daneben treten neue Pflichten für Wirtschaftsakteure in Kraft, die Verpackungen herstellen, importieren oder vertreiben – einschließlich Online Händlern und Fulfillment Dienstleistern. Ab August 2026 müssen Unternehmen für ihre Verpackungen eine Konformitätsprüfung durchführen und dokumentieren, sich an EU-weit harmonisierten Kennzeichnungs- und Informationspflichten orientieren und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nach einheitlichen Maßstäben erfüllen. Die PPWR markiert damit den Einstieg in ein gestuftes System mit weitergehenden Quoten und Verboten ab 2030.
Einwegkunststofffonds
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat Deutschland eine Fondslösung geschaffen, um die Vorgaben der EU Einwegkunststoffrichtlinie umzusetzen und die Kosten der Umweltverschmutzung verursachergerecht zu verteilen. Inverkehrbringer – neben Herstellern auch Importeure, Intra-EU-Erwerber sowie E-Commerce-Unternehmen bestimmter Einwegkunststoffprodukte sind verpflichtet, sich zu registrieren und jährliche Abgaben in einen staatlichen Fonds einzuzahlen. Es geht dabei um Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakfilter bzw. Rauchwaren mit Filter sowie zukünftig auch Feuerwerk. Die Abgabenhöhe richtet sich nach Art und Masse der im Vorjahr in Deutschland in Verkehr gebrachten Produkte. Ziel ist es, die bislang von der Allgemeinheit getragenen Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung von Einwegkunststoffabfällen systematisch auf die Inverkehrbringer zu verlagern.
Wer Geld bekommt
Die im Fonds gesammelten Mittel werden an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Kommunen ausgezahlt, um insbesondere Aufwendungen für Straßen- und Flächenreinigung, Abfallbewirtschaftung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die praktische Abwicklung erfolgt über ein zentrales Register und Abwicklungssystem, in dem Inverkehrbringer ihre Produktkategorien registrieren, Mengen melden und Anspruchsberechtigte ihre Erstattungsanträge stellen. Für die Wirtschaft bedeutet der Einwegkunststofffonds eine neue finanzielle und administrative Dauerpflicht, die neben klassischen Verpackungs- und Produktverantwortungssystemen besteht und die Kostenstruktur von Einwegkunststoffprodukten nachhaltig beeinflusst. Dadurch soll der Fonds Anreize zur Reduktion, Substitution und ökologischeren Gestaltung von Einwegprodukten setzen.