In Sortieranlagen werden europaweit jaehrlich rund 80 Mio. Tonnen Verpackungsabfaelle verarbeitet.

Warum Plastikverpackungen zum regulatorischen Risiko werden

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Deutschland ist zerrissen im Umgang mit Verpackungssteuern. Nun handeln Kommunen, ein Problem mehr für Unternehmen.


Überblick

  • Deutschland ringt mit dem Umgang von Verpackungssteuern, während bundesweit keine einheitliche Linie erkennbar ist.
  • Kommunen handeln eigenständig und führen lokale Abgaben auf Einwegverpackungen ein.
  • Diese uneinheitliche Regulierung erhöht den finanziellen und organisatorischen Druck auf Unternehmen.
  • Besonders betroffen sind Branchen mit To‑go‑Geschäft und hohem Verpackungseinsatz.

Deutschland befindet sich 2026 in einer Phase regulatorischer Unsicherheit im Bereich der Verpackungssteuern. Während andere europäische Staaten nationale Plastiksteuern (Spanien), eine Green Tax (Ungarn) oder Steuern auf Plastiktüten (u. a. Griechenland) eingeführt haben, ist Deutschland unentschlossen bis zerrissen. Unternehmen müssen für sich selbst entscheiden, wie sie es mit (Einweg-)Verpackungen in Zukunft halten.

Regulatorische Neuerungen

Ohnehin müssen sich Unternehmen mit dem Thema Verpackungen auseinandersetzen. So ist die neue EU-Verpackungsverordnung („Packaging and Packaging Waste Regulation“, kurz PPWR) ab dem 12. August 2026 verbindlich anzuwenden. Entsprechend wird auch das deutsche Verpackungsgesetz angepasst. Zentrale Neuerungen sind verbindliche Nachhaltigkeits- und Designanforderungen. Verpackungen müssen grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie recyclingfähig sind. Unnötige Verpackungen werden eingeschränkt und es gelten stoffrechtliche Beschränkungen, u. a. für Schwermetalle, sowie erstmals konkrete Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, auch Ewigkeitschemikalien genannt) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Abb.: Abfallverwertung in Europa
Recyclingraten in Prozent

Grafik: Abfallverwertung in Europa

Einstieg in Quoten und Verbote

Daneben treten neue Pflichten für Wirtschaftsakteure in Kraft, die Verpackungen herstellen, importieren oder vertreiben – einschließlich Online Händlern und Fulfillment Dienstleistern. Ab August 2026 müssen Unternehmen für ihre Verpackungen eine Konformitätsprüfung durchführen und dokumentieren, sich an EU-weit harmonisierten Kennzeichnungs- und Informationspflichten orientieren und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nach einheitlichen Maßstäben erfüllen. Die PPWR markiert damit den Einstieg in ein gestuftes System mit weitergehenden Quoten und Verboten ab 2030.

Einwegkunststofffonds

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat Deutschland eine Fondslösung geschaffen, um die Vorgaben der EU Einwegkunststoffrichtlinie umzusetzen und die Kosten der Umweltverschmutzung verursachergerecht zu verteilen. Inverkehrbringer – neben Herstellern auch Importeure, Intra-EU-Erwerber sowie E-Commerce-Unternehmen bestimmter Einwegkunststoffprodukte sind verpflichtet, sich zu registrieren und jährliche Abgaben in einen staatlichen Fonds einzuzahlen. Es geht dabei um Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakfilter bzw. Rauchwaren mit Filter sowie zukünftig auch Feuerwerk. Die Abgabenhöhe richtet sich nach Art und Masse der im Vorjahr in Deutschland in Verkehr gebrachten Produkte. Ziel ist es, die bislang von der Allgemeinheit getragenen Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung von Einwegkunststoffabfällen systematisch auf die Inverkehrbringer zu verlagern.

Wer Geld bekommt

Die im Fonds gesammelten Mittel werden an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Kommunen ausgezahlt, um insbesondere Aufwendungen für Straßen- und Flächenreinigung, Abfallbewirtschaftung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die praktische Abwicklung erfolgt über ein zentrales Register und Abwicklungssystem, in dem Inverkehrbringer ihre Produktkategorien registrieren, Mengen melden und Anspruchsberechtigte ihre Erstattungsanträge stellen. Für die Wirtschaft bedeutet der Einwegkunststofffonds eine neue finanzielle und administrative Dauerpflicht, die neben klassischen Verpackungs- und Produktverantwortungssystemen besteht und die Kostenstruktur von Einwegkunststoffprodukten nachhaltig beeinflusst. Dadurch soll der Fonds Anreize zur Reduktion, Substitution und ökologischeren Gestaltung von Einwegprodukten setzen.

Abb.: Recyclingquote von Plastikabfall in der EU

Grafik: Recyclingquote von Plastikabfall in der EU

Kommunale Kompetenzen

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024 dürfen außerdem auch Kommunen eigenständig Verpackungssteuern einführen. Tübingen, Konstanz, Freiburg und Aschersleben haben bereits eigene Satzungen erlassen, weitere Städte prüfen entsprechende Maßnahmen. Diese Steuern basieren auf Abgaben für Einwegverpackungen. Besonders betroffen sind Gastronomieketten, Restaurants, Kioske, Einzelhändler mit To‑go‑Segment (inkl. Tankstellen), Automatenbetreiber sowie Lieferdienste. Aber auch Unternehmen aus anderen Branchen, die eine Kantine mit Verkauf von To-go-Produkten betreiben, können betroffen sein.

Unternehmen in Bewegung

Die wachsende Anzahl Regulierungen setzt Unternehmen unter organisatorischen und finanziellen Druck. Viele Aspekte sind noch unklar und mit erheblichem Aufwand für Abklärungen oder eben mit Risiken verbunden – sei es die Klärung der Steuerpflicht bestimmter Transaktionstypen, die Umstellung von Kassensystemen, die umsatzsteuerliche Behandlung oder die Klärung steuer- bzw. abgabenpflichtiger Verpackungen usw. Gleichzeitig bieten Mehrwegsysteme Potenziale für Differenzierung, Kundenbindung und nachhaltige Markenpositionierung. In vielen Branchen entstehen zudem neue Geschäftsmodelle – etwa in den Bereichen Rückführungslogistik, digitale Re‑Use‑Plattformen und kreislauffähige Produktentwicklung. Für betroffene Unternehmen ergeben sich mehrere Handlungsempfehlungen:

  1. Monitoring und Compliance-Management stärken, um sowohl kommunale Entwicklungen als auch EU‑Anforderungen zu erfassen
  2. Identifikation kritischer Verpackungstypen, Warenströme, Kostenberechnung verschiedener Materialalternativen und Simulation potenzieller Steuerszenarien
  3. Entwicklung von Mehrwegstrategien, Prüfung von Partnerschaften mit Rücknahmesystemen und Anpassung operativer Prozesse
  4. Anpassung der Lieferketten, Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Verbesserung der Rezyklatanteile und zur Umsetzung neuer Designvorgaben
  5. Optimierung interner Prozesse, Digitalisierung der Dokumentation, automatisierte Steuerabrechnung und Integration neuer Anforderungen in ERP‑Systeme
  6. Kommunikation und Change-Management, Sensibilisierung der Belegschaft, transparente Kommunikation mit der Kundschaft sowie Positionierung als nachhaltiger Marktakteur

Co-Autor: Nadine Glogowsky


Ausblick

Kurzfristig wird die regulatorische Komplexität bei Verpackungen weiter steigen. Mittel‑ bis langfristig ist jedoch – hoffentlich – mit einer stärkeren innerdeutschen und europäischen Harmonisierung zu rechnen. Für Unternehmen ist es entscheidend, den Wandel von Einmal- zu kreislauffähigen Verpackungen aktiv zu planen.



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