Warum gerade jetzt?
Die steigende Bedeutung konzerninterner Dienstleistungen bei den Verrechnungspreisen ist Ausdruck einer strukturellen Entwicklung. Von klassischen Unterstützungsfunktionen entwickeln sich Dienstleistungen zu integrierten und oft relevanten, wertschaffenden Beiträgen. Sie beeinflussen Effizienz, Skalierbarkeit, Innovationskraft und Marktposition eines Unternehmens. Im Markt ist zu beobachten, dass die Anzahl der Dienstleistungsverrechnungen zwar dem Grunde nach zunimmt, die Höhe jedoch oftmals nicht dem tatsächlichen Wertbeitrag entspricht. Es gibt Nachholbedarf.
Hoffen auf die OECD …
Die steigende praktische Relevanz konzerninterner Dienstleistungen und die damit verbundenen Abgrenzungsfragen haben auch auf internationaler Ebene verstärkt Aufmerksamkeit erlangt. Vor dem Hintergrund anhaltender Unsicherheiten in der verrechnungspreislichen Einordnung solcher Leistungen hat die OECD ein Konsultationspapier zur Überarbeitung von Kapitel VII der Verrechnungspreisleitlinien veröffentlicht, in dem sie die zunehmende Bedeutung grenzüberschreitender Dienstleistungen ausdrücklich anerkennt. Entsprechend bestand in der Praxis die Erwartung, dass die Aktualisierung zusätzliche Klarheit schafft.
Diese Erwartung wird nur teilweise erfüllt: Das Papier fokussiert sich stark auf die Qualifikation dem Grunde nach, liefert aber kaum zusätzliche Orientierung für Abgrenzung und Vergütung höherwertiger Leistungen. Ergebnis sind höhere Dokumentationsanforderungen bei gleichzeitig begrenztem praktischen Mehrwert.
Demgegenüber bleiben zentrale Fragen zur Abgrenzung und Vergütung unzureichend berücksichtigt. Dies betrifft vor allem Leistungen, die über routinemäßige Unterstützungsleistungen hinausgehen und funktional in die Wertschöpfung eingreifen. Für diese Fälle fehlen weiterhin belastbare Leitlinien zur Abgrenzung solcher Dienstleistungen und zur Bestimmung einer fremdüblichen Vergütung.
Im Ergebnis führt die Aktualisierung zu erhöhten Dokumentationsanforderungen, ohne gleichzeitig eine entsprechende Verbesserung der praktischen Orientierung bei der Verrechnungspreisbestimmung zu bieten.
… oder nationale Antworten auf internationale Unschärfen
Im Gegensatz zur OECD sind auf nationaler Ebene entsprechende Entwicklungen zu beobachten. In Großbritannien hat die Finanz- und Zollbehörde HMRC (His Majesty’s Revenue and Customs) Ende 2025 ihre Guidelines for Compliance überarbeitet und die Anforderungen an die Bestimmung von Verrechnungspreisen für konzerninterne Dienstleistungen deutlich verschärft.
HMRC unterscheidet dabei zwischen Routinedienstleistungen („low value-adding services“) und höherwertigen Leistungen („above market services“) und geht damit inhaltlich über das OECD-Konsultationspapier hinaus. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass diverse Dienstleistungen einen substanziellen Beitrag zur Wertschöpfung leisten, jedoch häufig nicht angemessen der Höhe nach vergütet werden.
Die Behörde macht damit deutlich, dass ein pauschaler Dienstleistungsbegriff für Zwecke der Verrechnungspreisbestimmung nicht ausreicht. Stattdessen fordert sie eine differenzierte Einordnung entlang der Wertschöpfungskette, bei der sowohl der funktionale Beitrag der leistenden Einheit als auch der konkret messbare wirtschaftliche Vorteil für den Leistungsempfänger maßgeblich sind.
Die deutsche Finanzverwaltung hat sich bislang nicht zur Einordnung solcher höherwertigen Dienstleistungen positioniert.