Vor ihrem Wechsel zu EY im Jahr 2016 war Ines Fritz mehr als zehn Jahre als Rechtsanwältin in einer international anerkannten US-Kanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A tätig. Sie hat umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Gründerteams und Start-ups, von der (Aus-)Gründung bis zum erfolgreichen Exit. Sie hat zahlreiche Venture-Capital- einschließlich Venture-Debt-Transaktionen auf Gründerseite und aufseiten von VC-Investoren (Finanzinvestoren und Corporate VCs) federführend begleitet und bei der Erstellung und Verhandlung von Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen wie auch bei der Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen beraten.
Ines hat sie über 20 Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Industrieunternehmen, Investoren und Banken bei grenzüberschreitenden und inländischen M&A-/Private-Equity-Transaktionen, bei komplexen Umstrukturierungen und bei der Strukturierung und Umsetzung von Joint Ventures. Sie hat insbesondere von rechtlicher Seite die Strukturierung zahlreicher Transaktionen und Due-Diligence-Prozesse sowie die Konzeptionierung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen begleitet.
Ines Fritz studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und München und ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen.
Sie ist seit 2009 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und seit 2010 empfohlene Rechtsanwältin für Venture Capital & Private Equity im Handelsblatt (jährliche Veröffentlichung des Best Lawyers Ranking).