Die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) ist eine EU-weite Rechtsvorschrift zur Informationssicherheit, die rechtliche Maßnahmen zur Erhöhung des allgemeinen Niveaus der Informationssicherheit in der EU vorsieht. Sie muss seit dem 18. Oktober 2024 angewendet werden.
Betroffene aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor müssen nun die Auswirkungen auf ihre Organisation bewerten, einen Fahrplan für die Einhaltung der Anforderungen aufstellen und sich der weitreichenden Folgen einer Nichteinhaltung bewusst sein.
Notwendigkeit der NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie ersetzt die NIS1-Richtlinie von 2016 und zielt darauf ab, die Resilienz europäischer Netz- und Informationssysteme weiter zu stärken. Dies soll durch nationale Informationssicherheitsstrategien, verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch, verbessertes Risikomanagement und strengere Meldepflichten erreicht werden.
Anwendungsbereich von NIS2
Im Allgemeinen gilt NIS2 für öffentliche und private Organisationen, die bestimmte kritische Dienstleistungen bereitstellen, als mittelgroße oder große Unternehmen eingestuft sind und ihre Dienste in der EU erbringen beziehungsweise ihre Tätigkeiten in der EU ausüben. Einige Einrichtungen werden jedoch unabhängig von ihrer Größe unter die neuen Vorschriften fallen (zum Beispiel kritische Einrichtungen der Infrastruktur nach der CER-Richtlinie), und die europäischen Mitgliedstaaten können weitere Einrichtungen in den Anwendungsbereich von NIS2 einbeziehen. Als Richtlinie setzt die NIS2 „nur“ eine Mindestharmonisierung voraus. Die Staaten können davon sowohl im Hinblick auf den Anwendungsbereich als auch hinsichtlich der Anforderungen an die Umsetzung abweichen – also über die Mindestanforderungen hinausgehen. Eines der Schlüsselelemente der NIS2-Richtlinie sind Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Bewertung der Sicherheit von Lieferketten, einschließlich des Risikos von Dritt- und Viertanbietern wie beispielsweise Cloud-Dienstleistern.
Wichtige Änderungen durch NIS2
NIS2 erweitert den Anwendungsbereich der Vorgängerrichtlinie um neue Sektoren, je nach Grad ihrer Digitalisierung und Vernetzung sowie ihrer Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Es bestehen Ausnahmeregelungen, für die Unternehmen sorgfältig prüfen sollten, ob sie in Anspruch genommen werden können und ob andere sektorale Regelungen für sie gelten.