Anwendung von Pillar 1 auf 2024 verschoben

Mit dem „Progress Report on Amount A of Pillar One“ veröffentlichte die OECD am 11.07.2022 einen überarbeiteten Zeitplan für das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Pillar 1 und leitet zugleich eine öffentliche Konsultation ein. Die Verschiebung des Inkrafttretens auf 2024 wurde zuvor bereits angekündigt.

Mit Pillar 1 wird im Rahmen der Zwei-Säulen-Lösung des OECD BEPS 2.0-Projekts eine Neuverteilung von Besteuerungsrechten an Marktstaaten angestrebt. Der am 11.07.2022 von der OECD veröffentlichte Fortschrittsbericht enthält einen umfassenden Entwurf der technischen Mustervorschriften zur Umsetzung der Regelungen in Form eines multilateralen Übereinkommens sowie einen überarbeiteten Zeitplan. Diesem zufolge zielt das Inclusive Framework darauf ab, das multilaterale Übereinkommen bis Mitte 2023 zu finalisieren. 2024 soll es dann in Kraft treten. OECD-Generalsekretär Mathias Cormann hatte die Überarbeitung des Zeitplans bereits vorab angekündigt. Die Mustervorschriften sind nun Gegenstand einer öffentlichen Konsultation bis 19.08.2022.

Zusätzlich soll im Laufe des Jahres ein Umsetzungsrahmen veröffentlicht werden, der die Durchführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen zum Gegenstand haben wird (sog. Pillar Two). Dieser soll die Umsetzung und die Koordinierung zwischen den Steuerverwaltungen und den Steuerzahlern erleichtern. Alle G7-Länder, die Europäische Union, eine Reihe von G20-Ländern und viele andere Volkswirtschaften haben inzwischen Pläne zur Einführung der globalen Mindeststeuerregeln aufgestellt.

Neben der Aktualisierung der beiden Säulen werden in dem Bericht auch die Fortschritte bei der Umsetzung der Transparenzagenda dargestellt. Darüber hinaus will die OECD einen neuen Rahmen für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten und Änderungen am Gemeinsamen Meldestandard der OECD fertigstellen, um sicherzustellen, dass die Länder weiterhin von den Steuertransparenzstandards profitieren können.

Der Volltext des Berichts steht Ihnen auf der Internetseite der OECD zur Verfügung.

Direkt zum Fortschrittsbericht kommen Sie hier.

 

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