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Das BMF äußert sich in einem Entwurfsschreiben zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der geplanten befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen.
Für Gaslieferungen über das Erdgasnetz soll befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 der Umsatzsteuersatz gesetzlich von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen. Dennoch hat das BMF nun am 21.09.2022 den Entwurf eines BMF-Schreibens zu damit im Zusammenhang stehenden Anwendungsfragen an die Verbände gesandt. Der Entwurf enthält u.a. Ausführungen, welche Gaslieferungen von der befristeten Absenkung umfasst sind (Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz) und wie Gaslieferungen zu 19 Prozent und 7 Prozent voneinander abzugrenzen sind. Ebenfalls äußert sich der Entwurf u.a. zur Behandlung von End- und Abschlagszahlungen, wobei auch Vereinfachungsregelungen u.a. für die Behandlung von nach Ablesezeiträumen abgerechnete Gaslieferungen vorgesehen sind.
Den Verbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 27.09.2022 Stellung zu dem BMF-Entwurf zu nehmen.
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