BMF mit Entwurf zu Aufzeichnungspflichten bei Kryptowährungen

Am 18.07.2022 hat das BMF einen Entwurf eines BMF-Schreibens zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme verschickt.Am 18.07.2022 hat das BMF einen Entwurf eines BMF-Schreibens zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme verschickt.

Kryptowährungen und andere Token beschäftigen weiterhin die Steuerwelt. Am 11.05.2022 bezog das BMF in Form eines BMF-Schreibens ausführlich Stellung. Nicht enthalten waren in diesem Schreiben (BMF-Schreiben vom 10.05.2022, siehe EY-Steuernachricht vom 12.05.2022) Ausführungen zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Durch ein Ergänzungsschreiben, das nun im Entwurf vorliegt, soll das erwähnte Schreiben nun durch einen weiteren Gliederungspunkt „Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Auszeichnungspflichten“ ergänzt werden. Inhaltlich spricht das BMF im vorliegenden Entwurf zunächst allgemeine Pflichten an, bevor Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten jeweils im Betriebsvermögen und im Privatvermögen gesondert angesprochen werden.

Bei Auslandssachverhalten sieht das BMF Steuerpflichtige in einer erweiterten Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO). Zudem führt das BMF eine Liste von Angaben an, die Finanzämter im Rahmen der allgemeinen Beweislastregeln im Rahmen der Nachweisführung anfordern können.

Bis zum 29.08.2022 haben die Verbände die Möglichkeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

 

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