BMF mit Erlassentwurf zur Anwendung der deutschen Anti-Hybrid-Regelung (§ 4k EStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf des Erlasses zur Anwendung des im Jahr 2021 ins Gesetz aufgenommenen § 4k EStG veröffentlicht.

§ 4k EStG ist die deutsche Umsetzung der in der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD) vorgesehenen Anti-Hybrid-Regelungen. Diese gelten grundsätzlich für alle Aufwendungen, die nach dem 31.12.2019 anfallen. Die Norm des § 4k EStG zielt auf eine mögliche vollständige oder teilweise Versagung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in Deutschland ab, soweit die daraus resultierenden Erträge aufgrund einer hybriden Besteuerungsinkongruenz nicht oder - im Falle von Finanzierungstransaktionen - niedrig besteuert werden oder Abzüge doppelt vorgenommen werden (Deduction/Non-Inclusion, Double-Deduction, Imported Mismatch).

Der Erlassentwurf ist eher deskriptiver Natur und die angeführten Beispiele decken zumeist nur grundlegende Strukturen ab. Die Ausführungen geben aber keinen vollständigen Einblick in die Auffassung der Finanzverwaltung zu Fragen, die in der Praxis von großer Bedeutung sind, z.B. für bestimmte US-Inbound Strukturen. Eine Erleichterung für importiere Besteuerungsinkongruenzen sieht der Erlassentwurf insbesondere in den Fällen vor, in denen der unmittelbare oder mittelbare Gläubiger in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist, der die Anti-Hybrid-Regelungen vergleichbar zu § 4k EStG umgesetzt hat.

Von großer praktischer Relevanz ist auch ein Beispiel für ein deutsches Vertriebsunternehmen, das klarstellt, dass die Aufwendungen aus dem Wareneinsatz (COGS) nicht als "Aufwendungen" im Sinne des § 4k EStG gelten und daher der Abzug nicht verweigert werden kann. Eine Ausnahme soll gelten, wenn die Vertriebstätigkeit zu einem Verlust führt, was jedoch bei "Vertriebsunternehmen mit begrenztem Risiko", die in der Praxis anzutreffen sind, selten vorkommen sollte.

Der Erlass soll auf alle offenen Fälle anzuwenden sein. Bis zum 10.08.2023 besteht die Gelegenheit, zum BMF-Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Volltext des Entwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

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