BMF zieht Ausnahmen von der Kassensicherungsverordnung vor

 

Kürzlich legte das BMF eine Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vor. Diese soll u.a. Automaten im Parkierungsbereich aus dem Anwendungsbereich ausnehmen. Im Vorgriff auf diese geplante Änderung setzt das BMF sein Vorhaben schon durch ein BMF-Schreiben um.

Am 22.03.2021 legte das BMF einen Referentenentwurf zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vor (siehe eNewsletter Tax vom 25.03.2021). Dessen Inhalt ist im Wesentlichen die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (ab 2024) und die Aufnahme von zwei weiteren Mindestangaben für den Beleg. Auf den Referentenentwurf folgte am 28.04.2021 ein Regierungsentwurf. Dieser lässt den Referentenentwurf im Kern unberührt. Lediglich die Ausnahme „von Geld- und Warenspielgeräten“ aus dem Anwendungsbereich kam als nennenswerte Änderung hinzu.

Eine Verkleinerung des Anwendungsbereichs der Verordnung ist jedoch auch schon bereits seit dem Referentenentwurf vorgesehen. Kassenautomaten, Parkscheinautomaten im Parkierungsbereich und Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge sollen aus dem Anwendungsbereich fallen. Diesen einen Aspekt des Gesetzgebungsverfahrens zieht das BMF nun durch ein Schreiben vor. Mit am 03.05.2021 veröffentlichen Schreiben wird die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung bis zum Inkrafttreten der angesprochenen Änderung der Verordnung suspendiert. Dadurch sollen aktuell zur Umrüstung gesetzlich verpflichtete Steuerpflichtige vor einer bald nicht mehr notwendigen Umrüstung bewahrt werden.

Im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Kassensicherungsverordnung müssen noch Bundestag (geplant am 21.05.) und Bundesrat zustimmen. Mit einer Zustimmung in den kommenden Wochen ist zu rechnen.

Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.

Der Regierungsentwurf steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Regierungsentwurf kommen Sie hier.